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Info 448

Corona-Fragen: Schulgeld, Dienstrecht, Ferien, Risikogruppen

1. April 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Gratulation

Zunächst eine herzliche Gratulation zu eurer Bewältigung dieser Ausnahmesituation! Jeder einzelne ist - je nach familiären Verpflichtungen, infrastrukturellen Rahmenbedingungen, technischen Vorerfahrungen, Unterrichtsfächern und Möglichkeiten seiner Schüler und ihrer Eltern - unterschiedlich stark gefordert. Dennoch hat es laut einer Umfrage des Musik & Kunst Schulen Managements der überwiegende Prozentsatz der NÖ Musikschullehrer geschafft, den Unterricht in irgendeiner Form weiterzuführen. Natürlich sind digitale Unterrichtsmaterialien und Kommunikationsmedien nur eine Notlösung - zum Glück, denn so werden sie uns langfristig keine Konkurrenz machen - aber wir befinden uns in einer Notlage, und es ist zu befürchten, dass diese noch länger andauert. Daher wird es kaum eine Alternative dazu geben, den Kontakt zu unseren Schülern aufrecht zu erhalten.

Schulgeld

Dementsprechend haben die Gemeindevertreter den Musikschulen gestern empfohlen, Schulgelder nur in Ausnahmefällen zurückzuerstatten, z.B. in nicht oder nur schwer durchführbaren Gruppenfächern oder Ensembles und Orchestern, bei fehlendem Instrumentarium zu Hause (z.B. Schlagwerk) oder fehlender Hardware, Software oder Internetverbindung, oder aus sozialen Gründen (wie z.B. Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder ähnlichem).

ORF NÖ: "Musikschulen ringen um einheitliche Linie"
https://noe.orf.at/stories/3041405

Dabei ist zu beachten, dass die Vereinbarungen der Musikschulen mit ihren 'Kunden' nicht mit unserem Dienstrecht verwechselt werden dürfen:

Mit ihrer Anmeldung gehen die Schüler beziehungsweise ihre Eltern einen Vertrag mit der Musikschule ein. Unter welchen Voraussetzungen dieser verändert oder gelöst werden kann, ist in den jeweiligen Musikschul-Statuten und Schulordnungen, sowie im Musikschulgesetz geregelt:
"Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur bei schwerer Krankheit, Wohnsitzwechsel und ähnlich schwerwiegenden Gründen zulässig." (§ 5 Abs. 2 Musikschulgesetz 2000)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40007244/LNO40007244.html

Stunden

Wir als Lehrkräfte haben kein direktes Vertragsverhältnis zu unseren Schülern, sondern unsererseits Dienstverträge mit den Musikschulen, die den dienstrechtlichen Bestimmungen des § 46 des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG) unterliegen - darunter der bereits vielfach zitierte Satz zum Thema Stundenreduktion:
"Das Beschäftigungsausmaß kann vom Dienstgeber herabgesetzt werden, wenn sich der Arbeitsumfang nicht nur vorübergehend wesentlich ändert." (§ 46c Abs. 10 GVBG) - sonst nicht" (Nähere Erläuterungen unter anderem in der INFO 385...)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40005796/LNO40005796.html

Das bedeutet, die Schulerhalter der Musikschulen dürfen als unsere Dienstgeber ihr Betriebsrisiko nicht auf uns Lehrer abwälzen, und uns aufgrund von Schulgeldrückerstattungen an einzelne Schüler keine Stunden wegnehmen oder Gehälter kürzen! Die aktuelle Krise ist zwar größer als ursprünglich angenommen, aber auf jeden Fall "vorübergehend". Demnach darf die Lehrverpflichtung nicht herabgesetzt werden!

Es gibt auch keine Kurzarbeit in Gemeinden oder Gemeindeverbänden, und auch anlässlich der Pandemie keine Änderungen in den bundesrechtlichen Regelungen etwa der Kündigungs- oder Abfertigungsbestimmungen, die auf uns NÖ Musikschullehrer anzuwenden sind.

Mittel

Ebensowenig dürfen Kollegen gezwungen werden, sich auf eigene Kosten Kameras, Smartphones, Tablets oder ähnliches zu kaufen! Wo die nötigen technischen Geräte bereits vorhanden waren, werden sie - wie in vielen anderen Berufen momentan auch - in dieser Krisenzeit so weit möglich auch dienstlich verwendet. Das ist jedoch eine Ausnahme! Alle Dienstmittel müssen vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt oder der Einsatz privater Medien entsprechend vergütet werden.
"Der Schulerhalter [...] hat nachzuweisen, dass die Privatschule die zur Durchführung des Lehrplanes notwendigen Lehrmittel und sonstigen Ausstattungen und Einrichtungen aufweist". (§ 6 Privatschulgesetz)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40197040/NOR40197040.html

Methoden

Selbst wenn ausreichend geeignete Mittel zur Verfügung stehen, kann es vor allem in Familien mit Schulkindern und Ehe- oder Lebenspartnen im Homeoffice dennoch zu logistischen Engpässen kommen, die es erschweren oder unmöglich machen, per Videotelefonie zu unterrichten oder gar die genauen Unterrichtszeiten laut Stundenplan einzuhalten - sowohl auf Seiten der Lehrkräfte als auch in den Familien ihrer Schüler. Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, die Schüler zu betreuen (Videoaufnahmen, Playalongs, Tutorials, Musikkunde- und Gehörbildungs-Tools, ...), die für manche Kollegen leichter zu organisieren sind als Videokonferenzen, jedoch oft mindestens ebenso viel Zeit in Anspruch nehmen, wenn nicht sogar aufwendiger sind, und demnach genauso vollwertig angerechnet werden müssen.

Dank

An dieser Stelle vielen Dank an alle Musikschulleitungen, Gemeindevertreter und Verantwortlichen auf Landesebene und beim Musik & Kunst Schulen Management für ihr Verständnis und ihr Vertrauen! Es ist eine Zeit der Vielfalt, der Flexibilität und der individuellen Lösungen, in der es wichtig ist, dass sich nicht Einzelne profilieren und gegenseitig Konkurrenz machen, sondern alle zusammenhalten und sich gegenseitig unterstützen! Jeder bemüht sich, so gut er kann, und mit den Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen. Die Ausgangspositionen und Rahmenbedingungen sind höchst unterschiedlich. Daher ist zu honorieren, was jeder nun einmal zu leisten imstande ist.

Ferien

Die meisten Kollegen berichten, dass sie derzeit mehr arbeiten als sonst, da Internetrecherchen, das Einrichten von Kommunikationsplattformen und elektronische Übermitteln von Unterrichtsmaterialien unglaublich viel Zeit in Anspruch nehmen. Nachdem in den Medien darüber diskutiert wurde, die Sommerferien zu verkürzen, haben mir daher viele Kollegen gesagt, dass sie das nicht durchhalten, wenn sie nicht jetzt einen Gang zurückschalten. Leider kann ich weder vorhersehen noch beeinflussen, was in dieser Hinsicht auf Bundesebene beschlossen werden wird. Der Vorsitzende der Pflichtschullehrer-Gewerkschaft hat sich in einem Presseinterview jedenfalls dagegen ausgesprochen - und sofern es nicht zu Reisebeschränkungen kommt, werden die Familien der Schüler ohnehin auch kein Interesse daran haben, auf ihre Urlaube zu verzichten...

oe24: Kimberger: "Keine Schule im Sommer"
https://www.oe24.at/coronavirus/Corona-Schulfrei-bis-Herbst/423831136

Risikogruppen

Ein paar Kollegen machen sich derzeit besondere Sorgen, nämlich jene, die aufgrund von Vorerkrankungen, Immunschwäche oder ihres Alters den so genannten Risikogruppen angehören. Da die Schulen zu sind und aller Voraussicht nach weiterhin geschlossen bleiben werden, betrifft diese Sorge jene Zeit in der Zukunft, in der die derzeitigen Maßnahmen womöglich gelockert werden könnten, während die Ansteckungsgefahr noch nicht völlig gebannt ist. In der Hoffnung, dass diese Regelung auch dann gültig bleibt, hier der Hinweise auf eine Pressemeldung, dergemäß die Risikogruppen verpflichtend freigestellt werden und der Bund die Kosten übernimmt.

Kronen Zeitung: "Besonders Gefährdete müssen nicht mehr ins Büro"
https://www.krone.at/2126980

Für weitere Rückfragen stehe ich gerne auch telefonisch zur Verfügung!

Alles Gute weiterhin!
Mit freundlichen Grüßen,

Martina Glatz
+43 664 6145370
martina.isabel.glatz@gmail.com

P.S.:

Im Musikschullehrer-Forum wird sowohl in dienstrechtlicher als auch in musikschulpraktischer Hinsicht über eLearning diskutiert:
https://414971.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=index&USER=user_414971

--

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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