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Info 132

Ergänzung zur vorigen Info (Pendlerpauschale)

20. Nov. 2011

Liebe KollegInnen,

mit Erlaubnis eines fachkundigen Kollegen leite ich euch dessen Ergänzung zu den Angaben von Franz Leidenfrost (sh. Info 131) weiter und danke für den Hinweis!

Zu empfehlen wäre im vorliegenden Fall, einen Antrag auf Pendlerpauschale beim Finanzamt zu stellen bzw. dieses spätestens im Wege einer Berufung geltend zu machen.
 
Soweit dann eine Berufung in dieser Rechtsfrage anhängig ist, eine "Aussetzung der Entscheidung" gemäß § 281 BAO beantragen, da wegen dieser Rechtsfrage eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (Amtsbeschwerde) anhängig ist, dessen Ausgang für diese Berufung von Bedeutung ist.
 
Nur so kann ich mir als Musiklehrer meine Rechte in puncto Pendlerpauschale wahren - dies unabhängig von der Dauer des Verfahrens beim VwGH.

MfG Katharina Rosenberger

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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