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Info 079

Gutachten zum berufsbezogenen Üben - oder - "Was tut die Gewerkschaft für die Musikschullehrer?"

29. Juni 2010

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Aus dem Brief des Musikschulmanagements vom 26. Mai 2010 an alle Lehrer:

"Speziell die nun fertig gewordene umfassende und mehrjährig gelaufene Musikschulstudie, die die Arbeitsbedingungen der MusikschullehrerInnen erhoben hat, stellt in dieser Form eine einzigartige intensive Auseinandersetzung mit diesem jungen Berufsbild dar und zeigt, wie sich der Musikschulbeirat und das Land Niederösterreich mit substantiellen Themen nachhaltig beschäftigen. Die Verankerung des Übens als Teil der Vorbereitung für den Musikschulunterricht ist hier nur als eine zukunftsweisende Erkenntnis zu nennen..."

Die Musikschulstudie, deren Ergebnisse im Mai auf der Homepage des NÖ Landtags veröffentlicht wurden (sh. Info 054), hat nicht nur die Arbeitsbedingungen, sondern hauptsächlich die Arbeitszeit der MusikschullehrerInnen erhoben. Dass das Üben ursprünglich weder dem B-Topf noch dem C-Topf zugerechnet wurde, geht aus der S. 38 der folgenden pdf-Datei eindeutig hervor:

STUDIENERGEBNISSE 

Außerdem wird auf den S. 38 und 39 berichtet, dass laut Studie der B- und C-Topf nicht erfüllt (die Zeiten leicht unterschritten) werden. Wäre das Üben nicht dazugerechnet worden, hätte diese Interpretation der Studienergebnisse eine Erhöhung der Lehrverpflichtung nach sich ziehen können. Nachdem das Üben den mit Abstand größten Zeitaufwand der erhobenen Tätigkeiten ausmacht, lässt sich leicht ausrechnen, dass der B- und C-Topf gemeinsam mit dem berufsbezogenen Üben mehr als erfüllt (die Zeiten weit überschritten) werden. Wäre das Üben im vollen Umfang dazugerechnet worden, hätte diese Interpretation der Studienergebnisse eine Reduzierung unserer Arbeitszeit gerechtfertigt.

Laut den Schlussfolgerungen des Musikschulmanagements jedoch bestätigen die Studienergebnisse im wesentlichen die derzeit geltende Arbeitszeit-Regelung im GVBG (Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz). Wie aus S. 84 hervorgeht, wurde das Üben letztendlich teilweise berücksichtigt, weil sich Üben als Unterrichtsvorbereitung und Üben für Nebentätigkeiten laut S. 85 schwer auseinanderhalten ließe. Auch sonst ergeben sich angesichts dieser Interpretation keine dienstrechtlichen Änderungen, weil z.B. der Einfluss der Gruppengröße auf den Arbeitsaufwand von individuellen Unterschieden "überlagert" werde (sh. S. 87)...

Stellt sich einerseits die Frage, ob diese "zukunftsweisenden Erkenntnisse" einer mehr als dreijährigen, geld- und zeitaufwendigen Studie bedurft haben, und andererseits, wie es zu diesen Schlussfolgerungen und Erkenntnissen gekommen ist?

Die Auslegung der Studienergebnisse war Gegenstand politischer und sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen unter anderem mit der Gewerkschaft, die unter anderem das folgende Gutachten zum berufsbezogenen Üben in Auftrag gegeben hat, das zur "Verankerung des Übens als Teil der Unterrichtsvorbereitung" und damit zur Abwendung einer Erhöhung der Lehrverpflichtung wesentlich beigetragen hat!

GUTACHTEN 

Mit freundlichen Grüßen,
Martina Glatz

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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