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Info 221

OGH-Urteil zu Arbeitsaufzeichnungen

4. Okt. 2013

Liebe KollegInnen,

hiermit leite ich eine Information über eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes weiter, die vielleicht auch für Musikschullehrkräfte von Interesse sein könnte, die ihre C-Topf-Stunden dokumentieren müssen.

Die Verantwortung für Arbeitsaufzeichnungen trägt der Arbeitgeber:
http://www.ogh.gv.at/de/entscheidungen/weitere/die-verantwortung-fuer-arbeitsaufzeichnungen

Das Arbeitsinspektorat ist für uns nicht zuständig.

MfG Katharina Rosenberger

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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