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Info 404

Personalvertretungs-G’stanzl 8. Strophe

19. Nov. 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier der YouTube-Link zur nächsten Strophe:
https://youtu.be/w-Oa3ZBtrXU


Das Personalvertretungsrecht ist Teil unserer demokratischen Kultur und eine wichtige Errungenschaft, für die sich viele mutige Menschen lange eingesetzt haben. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass - wie gesetzlich vorgesehen - "in jeder Dienststelle mit mehr als 6 Bediensteten eine Personalvertretung eingerichtet" wird.

Für Musikschulen, die zu einer Gemeinde gehören, sind die Personalvertreterausschüsse der Gemeinden zuständig. In Musikschulverbänden ist die Gründung einer eigenen Personalvertretung erforderlich!

Ihr denkt, so eine Personalvertretung richtet jemand anderer für euch ein? - Leider nein! Sowohl der zu wählende Personalvertreterausschuss als auch der Wahlausschuss, der die Wahl organisiert, besteht aus euch - ihr selbst seid gefragt!

Ihr stellt euch das so vor, dass sich einfach bei der nächsten Konferenz Freiwillige melden und per Handzeichen gewählt werden? - Leider falsch! Das Wahlprozedere ist etwas aufwändiger - mit Listen, Aushängen, Fristen, Stimmzetteln, Wahlurne und allem Drum und Dran. Meine Kollegen vom Musikschulausschuss und ich haben uns daher bemüht, alles ‚häppchenfertig‘ aufzubereiten (siehe unten *) - denn:

Nur den rechtlichen Bestimmungen gemäß gewählte Personalvertreter haben gesetzlich geregelte Mitwirkungsrechte, einen entsprechenden Kündigungsschutz und eine Verschwiegenheitspflicht. Vor allem letztere Faktoren sind entscheidend für eine unabhängige Interessenvertretung, die souverän auf der Seite der Dienstnehmer steht. Denn selbst wenn ein Lehrer sich von Herzen für seine Kollegen einsetzen möchte, jedoch gleichzeitig weisungsgebunden und von seinem Dienstgeber abhängig ist, gerät er nur allzu schnell in einen Interessenkonflikt. Daher können auch Musikschulleiter keine Personalvertreter sein, und daher raten wir ausdrücklich davon ab, Lehrervertreter ohne entsprechende Rechte und Verpflichtungen einzusetzen.


* In der Broschüre des Musikschulausschusses "Personalvertretung gründen für Musikschullehrer leicht gemacht" sind alle Schritte zur Personalvertretungswahl verständlich beschrieben (siehe Anhang).
https://www.younion.at/cms/C01/C01_13.4.5.5/ausschuesse/musikschulen/pv-broschuere

Dazu gibt es auch sämtliche Wahlformulare - bereits vorausgefüllt für Musikschulverbände und mit allen Fristen für die kommende Wahl - zum Download unter:
https://drive.google.com/drive/folders/0B9cT0SSwD48McVZKdGFQLXY2WEU

Die Stimmzettel bekommt ihr bei der Gewerkschaft, und die Wahlurne könnt ihr euch von eurer Gemeinde ausborgen...


Bei der Infoveranstaltung der Gewerkschaft am 12. Jänner in Wien wird allen Interessenten persönlich erklärt, wie man eine Personalvertretung gründet und was Personalvertreter für Möglichkeiten haben. Einladung herunterladen unter:
https://www.younion.at/cms/C01/C01_13.4.5.11/ausschuesse/musikschulen/aktuelles

Anmelden bei: franz.leidenfrost@younion.at


Personalvertretungs-G’stanzl
8. Strophe:
https://youtu.be/w-Oa3ZBtrXU
Dieses war der achte Streich, doch der neunte folgt sogleich.


Mit freundlichen Grüßen,

Martina Glatz
+43 664 6145370
martina.isabel.glatz@gmail.com

--

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net 
noe-mslehrer@gmx.at

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