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Info 138

Prüfungsverfahren der Volksanwaltschaft zur Eingabe eines erwachsenen Musikschülers abgeschlossen

8. Dez. 2011

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ANBEI die von Herrn Jelinek dankenswerterweise zur Veröffentlichung bereitgestellte, leider negative Auskunft der Volksanwaltschaft in Bezug auf dessen Beschwerde gegen die Erwachsenenregelung im NÖ Musikschulplan (sh. INFO 116).

Aus diesem Anlass sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Ausgang dieses Prüfungsverfahrens nur auf die Situation von Herrn Jelinek bezieht und die Volksanwaltschaft jeden Fall individuell prüft, dass für ein politisches Umdenken mitunter die Menge der Proteste ausschlaggebend ist, und dass es angesichts des unveränderten Missstands nach wie vor nicht zu spät für eine Eingabe ist!

Bitte leitet diese Nachricht nicht nur euren bereits erwachsenen Schülern weiter, sondern macht auch eure minderjährigen Schüler darauf aufmerksam, dass sie alle früher oder später (ab 19 J.) von der Erwachsenenregelung betroffen sein werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Martina Glatz
0664 / 614 53 70
martina.isabel.glatz@gmail.com

KONTAKT VOLKSANWALTSCHAFT:
http://www.volksanw.gv.at/das-team/terezija-stoisits

VORLAGE FALLBEISPIELE:
http://www.netzwerk.oberwalder.info/content/Anlagen/116/Fallbeispiele.doc

PLATTFORM FÜR ERWACHSENE MUSIKSCHÜLER:
http://www.dieterjelinek.at/Musik_19+/index.html

--

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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