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Karenz


Info:

Gewerkschaftsbeitrag fürs Musikinform:
Karenz & Karenzvertretung

Adventkalender 2012:
FAQs Karenz (INFO 183)
FAQs Vertretung (INFO 185)


Musikschullehrkräfte haben nach ihrer Rückkehr aus einer Mütter- oder Väter-Karenz nicht Anspruch auf ihre früheren Schüler, sondern auf ihre früheren Stunden bzw. ihr früheres Gehalt.

Für Karenzvertretungsstunden dürfen keine eigenen Dienstposten geschaffen werden. Der Dienstvertrag der Vertretung hat den Namen der vertretenen Person zu enthalten.

 

Gesetze:

NÖ Mutterschutz-Landesgesetz

NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000

GVBG § 46j Vertretung


Bildungskarenz: GVBG § 32c
Bildungsteilzeit: GVBG § 19 (Abs. 2)

Sabbatical: VBG § 20a
Bezüge während des Sabbaticals: VBG § 20b

 
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