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Info 264

Empfehlungen der Gewerkschaft zur INFO 261

29. Sept. 2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem die Zuständigkeit des NÖ Landesschulrats für die NÖ Musikschulen - bzw. wie weit diese geht - ohne ein diesbezügliches Verfahren nicht geklärt werden kann, kann ich nur neuerdings ersuchen, eine Empfehlung der Gewerkschaft weiterzuleiten:

EMPFEHLUNG @ MUSIKSCHULLEITER

Angesichts der ernsthaften datenschutzrechtlichen Bedenken empfiehlt die Gewerkschaft den Musikschulleitern, Daten und Dokumente ihrer Mitarbeiter keinesfalls unautorisiert weiterzuleiten, sondern sich in jedem Fall einer entsprechenden Weisung ihrer Dienstgeber rückzuversichern, bevor sie den Aufforderungen der Förderstelle und der Aufsichtsbehörde nachkommen.

EMPFEHLUNG @ SCHULERHALTER

Den Dienstgebern (= Schulerhaltern) empfiehlt die Gewerkschaft - aufgrund der besonderen "Konstruktion" dieser Infomail, in der das Musikschulmanagement den Musikschulleitern ausrichtet, was eigentlich der Landesschulrat von den Schulerhaltern möchte - ihrerseits nochmals direkt mit dem Landesschulrat Rücksprache zu halten.

EMPFEHLUNG @ DIENSTNEHMER

Betroffenen Lehrkräften und Musikschulleitern, die nicht damit einverstanden sind, dass Dokumente wie ärztliche Atteste und Strafregisterbescheinigungen von ihnen dem Landesschulrat elektronisch übermittelt werden, lege ich im Anhang nochmals das Formular der Datenschutzbehörde bei - mit der Bitte um Information über ein allfälliges diesbezügliches Verfahren bzw. dessen Ausgang!

Anhang: Beschwerdeformular der Datenschutzbehörde

Die Kosten für solche Bescheinigungen sind zwar bei Begründung eines Dienstverhältnisses von den Dienstnehmern selbst zu tragen - in einem bereits bestehenden Dienstverhältnis (also wenn der betreffende Lehrer schon unterrichtet) sind die Kosten für vom Dienstgeber angeforderte Unterlagen aller Art jedoch vom Dienstgeber zu übernehmen!

Mit freundlichen Grüßen,

Martina Glatz
+43 664 6145370
martina.isabel.glatz@gmail.com

Musikschullehrerausschuss:
www.gdg-kmsfb.at/musikschullehrer


P.S.: Nachdem das Musikschulgesetz im § 1 auf das Privatschulgesetz verweist, und dieses wiederum im § 23 auf den Landesschulrat als Schulbehörde, scheint an der Zuständigkeit des Landesschulrats als Aufsichtsbehörde kein Zweifel zu bestehen. Unklar ist, wie weit seine Kompetenzen in der Praxis gehen und wie bzw. warum es zum jetzigen Zeitpunkt zu dieser "neuen Vorgehensweise" des Landesschulrats gekommen ist? Der Landesschulrat ist übrigens eine Bundesbehörde, und das Privatschulgesetz ein Bundesgesetz!

Privatschulgesetz § 23 (Behördenzuständigkeit) Abs. 1
"Zuständige Schulbehörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt, der örtlich zuständige Landesschulrat. Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde ist der zuständige Bundesminister."

Privatschulgesetz § 22 (Aufsicht über die Privatschulen) Abs. 1
"Die Aufsicht über die Privatschulen erstreckt sich auf die Überwachung der Erfüllung der Bestimmungen des Abschnittes I [Schulerhalter, Leiter und Lehrer, Schulräume und Lehrmittel, ...], bei Privatschulen, die zur Führung einer gesetzlich geregelten Schulartbezeichnung berechtigt sind, auch auf die Überwachung der Erfüllung der Bestimmungen des Abschnittes II [Bewilligungspflicht: Führung einer gesetzlich geregelten Schulartbezeichnung] und bei Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht überdies auf die Überwachung der Erfüllung der Bestimmungen des Abschnittes III [Rechtswirkungen, Verleihung, Entzug und Erlöschen des Öffentlichkeitsrechts]."

Privatschulgesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009266

NÖ Musikschulgesetz 2000:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2006078/LRNI_2006078.html


P.S. des Infonetzwerks: Vorangegangene Infos, auf die sich diese Nachricht bezieht, sind auf der Netzwerk-Homepage nachzulesen unter "Nachrichten" oder folgenden direkten Links:

INFO 261 (Anfrage an die Datenschutzbehörde)
INFO 263 (Antwort der Datenschutzbehörde und Erläuterungen des Landesschulrats zur INFO 261)

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten. 
 
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