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Info 075

Umlaufbeschluss des Musikschulbeirats : Empfehlung zur Erwachsenenregelung um weitere Ausnahmen ergänzt

22. Juni 2010

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ANBEI ein E-Mail des Musikschulmanagements, das am 17. Juni 2010 an Dienstgeber und Musikschulleiter ergangen ist.

Um Missverständnisse zu vermeiden:

Der Umlaufbeschluss des Musikschulbeirats bezieht sich nur auf die Ergänzung von dessen "Empfehlung" zur Erwachsenenregelung um weitere Ausnahmen. Auch die in der vorigen Info 074 zitierte Ablehnung des Antrages der beiden Abgeordneten der Grünen und der FPÖ in der Landtagssitzung, die geplante Änderung des NÖ Musikschulplanes zurückzustellen, bedeutet nicht automatisch im Umkehrschluss, dass die Änderung damit beschlossen worden wäre.

Der NÖ Musikschulplan und seine Novellen werden weder vom Musikschulbeirat noch vom Landtag beschlossen, sondern von der NÖ Landesregierung (sh. § 10 Abs 5 des NÖ Musikschulgesetzes 2000). Ob dieser Beschluss der ansonsten nach wie vor im Entwurf vorliegenden Novelle mittlerweile erfolgt ist, ist mir nicht bekannt und geht auch aus dem Schreiben des Musikschulmanagements nicht hervor.

Bleiben folgende weitere Fragen offen:

Wie soll die geplante dreijährige Evaluierung der Ausnahmen für die genannten Instrumente erfolgen - etwa durch eine Studie? Was soll dabei evaluiert werden: Ob es sich um Mangelinstrumente handelt? Ob diese Instrumente nur oder besser von erwachsenen Schülern gespielt werden können? Ob diese Instrumente bevorzugt von erwachsenen Schülern gewählt werden - wenn sie die einzigen altermäßig uneingeschränkten Ausnahmen für geförderten Einzelunterricht darstellen, sicher verstärkt! Werden nur diese Instrumente evaluiert, oder im Rahmen der Evaluierung weitere Instrumente als Ausnahmen in Erwägung gezogen?

Wurden zur Fassung dieses Umlaufbeschlusses vom 17. Juni 2010 auch all jene Fachleute (des Musikschulmanagements Niederösterreich, des NÖ Blasmusikverbandes, des Landesschulrates für Niederösterreich, der Musikschulleiter und -lehrer, der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und anderer einschlägiger Fachinstitutionen...) hinzugezogen, die laut § 11 Abs 8 des NÖ Musikschulgesetzes 2000 zur Beratung vorgesehen sind? Oder haben sich nur die Mitglieder des Musikschulbeirats, also Vertreter der Landesregierung, der Gemeinden und der Eltern der Musikschüler (sh. § 11 Abs 2 des NÖ Musikschulgesetzes 2000) über die Ergänzungen der Empfehlung verständigt?

Wenn sich das Kriterium für die Stimmberechtigung in diesem Gremium an der Drittellösung der Musikschulfinanzierung orientiert - nach dem Motto "wer zahlt, schafft an": Warum sind dann nur Vertreter der Eltern im Musikschulbeirat stimmberechtigt, und nicht auch Vertreter der ebenso - meist sogar höheres - Schulgeld bezahlenden erwachsenen Musikschüler? Da sich die Interessen der Erwachsenen ja offenbar nicht mit jenen der Eltern der minderjährigen Schüler zu decken scheinen: Warum bilden die erwachsenen Musikschüler keine eigene Interessensvertretung? Wie mir ein erwachsener Gesangsschüler unlängst pointiert erklärt hat: "Damit meine Eltern dem Elternverein beitreten können, müsste ich sie exhumieren lassen..."

Mit freundlichen Grüßen,
Martina Glatz

P.S.: Das NÖ Musikschulgesetz 2000 (§ 10 und 11) zum Nachlesen:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2006078/LRNI_2006078.html

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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