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Info 008

Bericht von der Präsentation der Studie "Arbeitsplatz Musikschule" in Obergrafendorf

Ein Gedächtnisprotokoll von der Veranstaltung in Obergrafendorf:

In der Pielachtalhalle trafen sich am Samstag, den 24. Februar 2007 ca. 300 bis 400 MS-Lehrerinnen und -Lehrer.

Da wir keine schriftlichen Unterlagen zur Präsentation erhielten, kann ich nur mir einprägsame Inhalte weitergeben.

Nach einer Begrüßung durch Frau Draxler, wo auch die Vertreter im Fachbeirat der Studie vorgestellt wurden, gab Frau Hahn eine kurze Darstellung der Funktionen des Musikschulmanagements.

Darauf präsentierte ein Vertreter der Firma Roland Berger die Systematik der Studie:

Die Studie wird zwei Erhebungsphasen haben. Im März 2007 werden 508 ausgewählte MusikschullehrerInnen mittels Internetfragebogen über ihren Aufwand an Arbeitszeit befragt. Ein weiterer Teil des Fragebogens widmet sicher Arbeitszufriedenheit. Im Schuljahr 2007/2008 wird es dann einen aus den Ergebnissen der ersten Erhebung angepassten Internetfragebogen geben, wo dann alle MusikschullehrerInnen Niederösterreichs aufgerufen sind zu antworten. Die Ergebnisse der Märzbefragung sollen im Juni 2007 vorliegen und veröffentlicht werden.

Die Auswahl der 508 LehrerInnen für die Pilotstudie erfolgt nach kombinierten Kriterien (Instrumentengruppen, Größe der Lehrverpflichtung und Struktur der Musikschule (viele oder wenige Unterrichtsstandorte)). In den daraus sich ergebenden Segmenten werden mindestens 10 % der LehrerInnen bzw. mindestens 10 LehrerInnen zum Ausfüllen des Fragebogens aufgefordert.

Die Fragen nach dem Zeitaufwand unserer Musikschultätigkeit werden in 25 Tätigkeitsbereichen nach Wochen bzw. Jahresarbeitszeit gestellt. Diese Tätigkeitsbereiche wurden von Christian Blahous und Alfred Kellner vorgestellt. Ein Mitschreiben dieser Tätigkeitsbereiche, um sie hier wiedergeben zu können, war mir mangels parlamentsstenografischer Fähigkeiten nicht möglich.

Den vierten Teil der Präsentation bildete dann eine auszugsweise Darstellung des Fragebogens der Pilotstudie durch den Vertreter der Firma Roland Berger. Hier kam vor allem die Form der Zeiteinschätzung deutlich zum Ausdruck. Je nach Tätigkeitsbereich wird nach dem Zeitaufwand pro Unterrichtswoche (in besonderen Tätigkeitsbereichen auch nach Abweichungen am Semesterbeginn bzw. Semesterende) bzw. nach dem Zeitaufwand pro Unterrichtsjahr gefragt. Die Zeitangaben sind während der Schulzeiten nach Werktagen (6 - 22 Uhr bzw. 22 - 6 Uhr) und Sonn- und Feiertagen (6 - 22 Uhr bzw. 22 - 6 Uhr) aufgeschlüsselt anzugeben. Nach Zeiten in der unterrichtsfreien Zeit wird nur pauschal gefragt, also keine Differenzierung nach Werktagen/Sonn- u. Feiertagen und auch nicht nach Tages- und Nachtzeiten.

Im Anschluss an diese Präsentation gab es die Möglichkeit im Plenum Fragen zur Präsentation zu stellen, was zahlreich genützt wurde. Dabei wurde von Frau Draxler auf eine entsprechende Frage zugesichert, dass in den Fragebogen der Pilotstudie auch die von uns Lehrern unentgeltlich zur Verfügung gestellten privaten materiellen Ressourcen (Instrumente, Computer etc.) einfließen werden.

Nach dem offiziellen Ende war dann noch die Möglichkeit in Einzelgesprächen spezielle Fragen mit den Anwesenden abzuklären. Hier habe ich die Gelegenheit genutzt, über Frau Hahn das Musikschulmanagement zu ersuchen, diese Präsentation in schriftlicher Form allen MusikschullehrerInnen Niederösterreichs noch vor Befragungsbeginn der Pilotstudie Mitte März zuzusenden.

Weiters hatte ich Gelegenheit mit Herrn Figl (Namensschreibweisen sind mangels schriftlicher Unterlagen nur geraten) vom Amt der NÖ-Landesregierung über das Thema Fahrtkostenzuschuss-Reisegebühren mit besonderem Augenmerk auf die unklare Situation des Dienstortes von uns MusikschullehrerInnen in Gemeindeverbänden zu sprechen. Herr Figl konnte mir folgende Auskunft geben:´

Als Dienstort in Gemeindeverbänden gilt - sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird - jener Unterrichtsstandort, an dem laut Stundenplan die meisten Unterrichtseinheiten erteilt werden. Dies kann sich also jedes Jahr ändern bzw. bei jeder Änderung des Stundenplans. Für die Fahrten vom Wohnort zu diesem Dienstort kommen die Regelungen für den Fahrtkostenzuschuss zur Anwendung. Fahrten vom Dienstort zu den einzelnen Unterrichtsstandorten und zurück und zwischen den Unterrichtsstandorten sind Dienstreisen, für die uns Reisegebühren zustehen. Für den häufigen Fall, dass wir an Unterrichtstagen vom Wohnort direkt zu den Unterrichtsstandorten fahren und den Dienstort gar nicht anfahren, gilt auch die Fahrt vom Wohnort zum Unterrichtsstandort und zurück als Dienstreise. Hier hat der Dienstgeber die Möglichkeit eine Pauschalierung ähnlich des Fahrtkostenzuschusses vorzunehmen (siehe Punkt 8 der GVBG-Novelle, § 46f Absatz 7).

Da ich diese Auskunft nur mündlich erhalten habe und das Thema Fahrtspesen sehr komplex ist, kann ich keine Haftung für eine eventuell fehlerhafte Wiedergabe übernehmen. Ich möchte nur die Information zum Thema Dienstort in Gemeindeverbänden weitergeben, so wie ich sie verstanden habe.

Mit freundlichen Grüßen

Erich Hafner
MSV Waidhofen/Ybbstal
MSV Allhartsberg-Kematen-Sonntagberg

P. S.: Wenn anderen TeilnehmerInnen an der Veranstaltung in meiner Zusammenfassung wichtige Inhalte fehlen, dann darf ich sie ersuchen, das Netzwerk für die Wiedergabe zu benützen.

 
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