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Info 198

Stichtagsfestsetzung für alle Vertretungslehrkräfte

13. Feb. 2013

Liebe KollegInnen,

nachfolgend eine Information der Gewerkschaft, nach der MusikschullehrerInnen neuerdings auch bei Vertretungen unter einem halben Jahr mit Stichtagsberechnung eingestuft werden müssen.

MfG Katharina Rosenberger

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bis vor Kurzem mussten Dienstgeber bei kurzfristigeren Vertretungsverträgen von bis zu einem halben Jahr keine Einstufung bzw. Stichtagsermittlung vornehmen.  Die entsprechende gesetzliche Bestimmung aus unserem Musikschullehrer-Dienstrecht (NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, kurz GVBG) hat damals folgendermaßen gelautet:

"Hinsichtlich der Entlohnung von Vertragslehrern nach Abs. 1 gilt § 46g und § 46h. Die Festsetzung des Stichtages (§ 46h) findet nicht statt, wenn das Dienstverhältnis gemäß Abs. 1 eingegangen wurde und eine Vertragsdauer von sechs Monaten nicht überschritten wird. Dauert das Dienstverhältnis länger als sechs Monate oder wird es auf unbestimmte Zeit verlängert, so ist die Festsetzung mit dem Tag der Aufnahme in das Dienstverhältnis vorzunehmen."

GVBG § 46j Vertretung Abs. 4 vor einem Jahr:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2011076/LRNI_2011076.html

Dieser den Gleichbehandlungs-Richtlinien zuwiderlaufende Absatz wurde kürzlich geändert, und zwar wurde der entsprechende Text mit der 63. Novelle zum NÖ GVBG gestrichen. Seit 1.9.2012 gilt folgende Regelung:

"Hinsichtlich der Entlohnung von Vertragslehrern nach Abs. 1 gilt § 46g und § 46h."

GVBG § 46j Vertretung Abs. 4 in der aktuellen Fassung:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2012105/LRNI_2012105.html

Das bedeutet, das auch auf Vertretungslehrer (Abs. 1) der Paragraph zu Stichtag und Vorrückung in höhere Entlohnungsstufen (§46h) anzuwenden und das entsprechende Monatsentgelt (§46g) zu entrichten ist - unabhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses - und unabhängig vom Grund der Vertretung (z.B. Karenz oder Krankenstand...)!

Weitere Informationen der Gewerkschaft zum Thema Vertretung:
http://www.netzwerk.oberwalder.info/content/Anlagen/FAQs/20121217Vertretung.pdf

Weitere dienstrechtliche Informationen der Gewerkschaft zu verschiedenen Themen:
http://www.gdg-kmsfb.at/servlet/ContentServer?pagename=C01B/Page/Index&n=C01_73.7.7

Mit freundlichen Grüßen,

Martina Glatz
0664 / 614 53 70
martina.isabel.glatz@gmail.com

Musikschullehrerausschuss der Gewerkschaft
www.gdg-kmsfb.at/musikschullehrer

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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