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Mitarbeitergespräche

1 x jährliches 4-Augen-Gespräch zwischen Mitarbeitern und ihren direkten Vorgesetzten auf Augenhöhe zum Austausch von Anliegen, Vereinbarung von Zielen, ...

Beamten-Dienstrechtsgesetz § 45a


Mitarbeitergespräche dürfen nicht zur Personalbeurteilung, einseitigen Kritik oder Durchsetzung persönlicher Zielvorstellungen durch Vorgesetzte, zur Erzeugung von Angst und Druck in der Belegschaft oder gar zum Aushorchen und gegenseitigen Ausspielen von Arbeitnehmern missbraucht werden!

Adventkalender 2012:
FAQs Mitarbeitergespräche (INFO 181)

 
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