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Adventkalender 17. Vertretung

17. Dez. 2012

Adventkalender 17. Fenster:
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Bekomme ich als Vertretungslehrer mit einem befristeten Vertrag nur bis Ende des Unterrichtsjahres (Juni–Juli) oder bis Ende des Schuljahres (August–September) bezahlt?

Das hängt vom Beginndatum des Dienstverhältnisses ab: Wird eine Vertretungslehrkraft im 1. Semester angestellt, hat sie Anspruch auf einen Dienstvertrag bis zum Ende des Schuljahres (Ende August – Anfang September). Beginnt die Vertretung erst mit oder nach dem
1. Februar, enden Vertrag und Entlohnung mit dem Unterrichtsjahr (Ende Juni–Anfang Juli).

Mehr häufige Fragen und Antworten zum Thema Vertretung unter:
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Eine Initiative des Musikschullehrerausschusses der Gewerkschaft:
www.gdg-kmsfb.at/musikschullehrer

In Zusammenarbeit mit dem Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen:
www.noe-musikschulinfo.net

Konzept: Martina Glatz
Cartoons: Mathias Jan Daxner

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Tel.: 01/ 313 16 - 83780
Fax: 01/ 313 16 - 83892
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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
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