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Info 483

Konzepte Sommersemester

14. Feb. 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Résumé der ersten Schulwoche nach dem Lockdown zusammengefasst:

Die Corona-Teststrategien der Regelschulen sind für die Sicherheit in den Musikschulen nicht ausreichend. In allen Bundesländern wird unterschiedlich mit den Herausforderungen umgegangen (aktuelle Links und relevante Auszüge der jeweiligen Regelungen siehe unten). Die niederösterreichweiten Empfehlungen haben einige Fragen offen gelassen. Die Dienstgeber sind daher im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht gefordert, entstandene Sicherheitslücken zu schließen und den Schutz der Musikschullehrer und Musikschüler zu gewährleisten - insbesondere angesichts der verschärften Lage aufgrund der um ein Vielfaches ansteckenderen Virus-Mutationen:

   # Selbst-Tests für die Musikschulen!
   # Präsenzunterricht nur für Schüler mit aktuellen Tests!
   # schriftliche Bestätigungen der Schüler-Tests durch die Eltern!
   # Alternative Online-Unterricht für alle Lehrkräfte, die Bedenken haben!
   # bei geplanter Lehrer-Testung Abstimmung mit der Personalvertretung!
   # Fahrtkostenersatz für Fahrten zu Testeinrichtungen oder Bereitstellung der Tests (siehe erster Punkt)!


1. TESTS DER SCHÜLER

Diese Woche ist mein Telefon heißgelaufen und mein Posteingang übergegangen. Die Empfehlungen des MKM NÖ und der Gemeindevertreterverbände sind sehr unterschiedlich umgesetzt worden, und vor allem Lehrkräfte, deren Schüler im Unterricht die Masken nicht aufgesetzt lassen können (vor allem Bläser, aber auch Sänger und Tänzer) haben sich zum Teil große Sorgen gemacht.

Denn
   - manche Schüler / Eltern haben die Tests in den Schulen verweigert und sind zwar von der Schule zuhause geblieben, jedoch in die Musikschulen gekommen,
   - nur die Volksschüler werden montags und mittwochs getestet, alle älteren Schüler werden im 2-Wochenrhythmus abwechselnd entweder Montag oder Mittwoch getestet, weil sie nur zwei Tage pro Woche Präsenzunterricht haben, und
   - als erwachsenen werden von manchen Gemeinden / Verbänden Schüler ab 18 Jahren, von anderen jedoch erst ab 24 Jahren eingestuft, sodass etwa Studenten zwischen 18 und 24 Jahren, die ihr Studium derzeit online absolvieren ohne verpflichtenden Test in die Musikschule kommen konnten.

   + Manche Kollege haben vorgeschlagen, dass vor allem die Mittelschüler und Gymnasiasten immer nur an jenen Wochentagen in denden Präsenzunterricht kommen dürfen, an denen sie am jeweiligen Tag oder am Vortag getestet wurden. Als Folge hätte jene Schüler, die ihre Musikschulstunden am Freitag haben, jedoch gar keinen Präsenzunterricht mehr.

   + In anderen Musikschulen wurden die Schüler / Eltern ersucht, an den testfreien Schultagen vor dem Besuch der Musikschule selbständig testen zu gehen. Da die Schüler in den Schulen keine Test-Bestätigungen erhalten, wäre das jedoch nicht kontrollierbar.

   + In einigen Musikschulen wurden Selbst-Tests gekauft und Schülern sowie ihren Lehrern zur Verfügung gestellt. Daraus haben sich zwar mitunter kleinere logistische Herausforderungen ergeben, dennoch sind dadurch alle Beteiligten am besten geschützt, da aktuelle Test-Ergebnisse möglich sind.

   + Zusätzlich haben wir die Regelung der Wiener Musikschulen vorgeschlagen, bei der die Erziehungsberechtigten mit ihrer Unterschrift bestätigen müssen, dass Musikschüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, innerhalb der letzten 48 Stunden negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurden (siehe Bestätigung im ANHANG und Elternbrief unter:)
https://www.wien.gv.at/bildung/schulen/musikschule/pdf/coronavirus.pdf

   + Außerdem muss für die Frage, ab wann ein Schüler als Erwachsener gilt, selbstverständlich seine Volljährigkeit herangezogen werden - und nicht irgendwelche förderrelevanten oder tariflichen Aspekte, die nichts mit der Gesundheit zu tun haben.

Liebe Verantwortliche in den Gemeinden / Verbänden, wie auch immer Sie das Problem lösen, dass die für das Regelschulwesen entwickelten Corona-Strategien für den Musikschulbetrieb leider nicht passen und es zusätzliche Maßnahmen braucht: Bitte berufen Sie sich nicht nur auf Vorgaben von außen, sondern behalten Sie das Ziel im Auge, für den notwendigen Schutz zu sorgen! Der Bedienstetenschutz und die Fürsorgepflicht des Dienstgebers gehören zu den grundlegenden Prinzipien jedes Arbeitsverhältnisses. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Beschäftigten am Arbeitsplatz keine gesundheitlichen Schäden erleiden, die Rahmenbedingungen entsprechend organisieren und entsprechende Schutzmittel zur Verfügung stellen!

Fürsorgepflicht des Dienstgebers:
§ 1157 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch)
"Der Dienstgeber hat die Dienstleistungen so zu regeln und bezüglich der von ihm beizustellenden oder beigestellten Räume und Gerätschaften auf seine Kosten dafür zu sorgen, daß Leben und Gesundheit des Dienstnehmers, soweit es nach der Natur der Dienstleistung möglich ist, geschützt werden."
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12018890/NOR12018890.html


2. TESTS DER LEHRER

Auch hinsichtlich der Testung der Lehrkräfte gab es verschiedene Umgangsweisen in den einzelnen Musikschulen:

Die meisten haben sich an die Empfehlungen gehalten und sie den allgemeinen Berufsgruppen-Regelungen entsprechend gehandhabt - wie in der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmenverordnung vorgesehen*:
   entweder FFP2 (oder höherwertige) Masken ohne Ausatemventil
   oder wöchentlicher Corona-Test und Mund-Nasen-Schutz
   für Lehrer/innen mit unmittelbarem Schülerkontakt
siehe auch Informationsseite von ÖGB (Gewerkschaft) und AK (Arbeiterkammer):
https://jobundcorona.at/2020/11/12/darf-mein-arbeitgeber-einen-corona-test-von-mir-verlangen/

* 4. Covid-19-SchuMaV § 6 Abs. 4 Z 1:
"Zusätzlich zu Abs. 2 dürfen Arbeitsorte durch
Lehrer, die in unmittelbarem Kontakt mit Schülern stehen,
nur betreten werden, wenn spätestens alle sieben Tage ein Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2, durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist. Kommt der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nach und kann dieser Nachweis nicht vorgewiesen werden, ist bei Kundenkontakt, bei Kontakt mit Schülern, bei Parteienverkehr und den in Z 2 genannten Bereichen eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen. Der Nachweis über einen negativen Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder einen negativen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 ist gegenüber dem Arbeitgeber vorzuweisen und für die Dauer von sieben Tagen bereitzuhalten."

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_58/BGBLA_2021_II_58.html

In einzelnen Musikschulen wurden die Lehrkräfte jedoch trotz FFP2 Masken zu regelmäßigen Tests aufgefordert, zum Teil haben auch Volks- oder Mittelschulen Tests von allen Personen verlangt, die dort ein und aus gehen. Leider scheint juristisch (noch) nicht klar zu sein, ob das gerechtfertigt ist. Einerseits bedarf der Test der Zustimmung der Betroffenen. Andererseits können die Schulerhalter im Rahmen des Hausrechts entscheiden, wer unter welchen Bedingungen ihre Gebäude betritt. Gleichzeitig ist Homeoffice nur in beiderseitigem Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich.

Fest steht jedoch,
   ~ dass die Einführung von Tests mit der Personalvertretung abgestimmt werden muss°
   ~ dass die Tests entweder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt oder die Unkosten vergütet werden müssen (dass also auch bei kostenlosen Tests in Teststraßen oder Apotheken den Arbeitnehmern ein Fahrtkostenersatz für die Fahrten zu den Testeinrichtungen zusteht) und
   ~ dass die dazu erforderliche Zeit Arbeitszeit beziehungsweise eine Dienstverhinderung darstellt!

° Befugnisse der Personalvertretung:
§ 25 NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz (Abs. 2 lit.a)
"In folgenden Angelegenheiten ist in Verhandlungen das Einvernehmen mit der Personalvertretung anzustreben, wobei auch der Personalvertretung das Recht zusteht, derartige Anträge beim Dienstgeber einzubringen:
Einführung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen zur Kontrolle der Bediensteten;"

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40003227/LNO40003227.html

Ein positives Testergebnis muss nicht nur den Behörden, sondern auch dem Dienstgeber selbstverständlich gemeldet werden. Die Nachweise über negative Testergebnisse müssen bis zum nächsten Test (7 Tage lang) bereit gehalten werden und auf Verlangen vorgewiesen werden - jedoch nicht hinterlegt oder elektronisch übermittelt, womöglich gar per WhatsApp verschickt werden...

Liebe Dienstgeber, nicht überall in NÖ ist die Infrastruktur gleich gut ausgebildet, sodass manche Kollegen Bedenken haben, sich auf dem Weg in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Warteschlangen in Testeinrichtungen selbst zusätzlichen Ansteckungsgefahren auszusetzen. Bitte bieten Sie Alternativen an, stellen Sie am besten Selbst-Tests für Lehrer und Schüler an den Musikschulen zur Verfügung, ermöglichen Sie Kollegen, die sich trotz der Schutzmaßnahmen Sorgen um ihre Gesundheit machen, den Unterricht online fortzusetzen, und achten Sie auf ausgewogene Maßnahmen: Dass Lehrer zu Tests verpflichtet werden und FFP 2 Masken tragen müssen, während hingegen Schüler ohne Maske beispielsweise Querflöte spielen, obwohl sie noch nicht gestetet wurden oder ihr Test mitunter mehr als eine Woche zurückliegt, ist nicht akzeptabel!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte passt gut auf euch und auf eure Schüler und Kollegen auf! Auch wer sich um sich selbst keine Sorgen macht, sollte darauf Rücksicht nehmen, dass ihm Personen begegnen können, die beunruhigt sind, wenn ihnen jemand zu nahe kommt. Bitte haltet Abstand und tragt eure Masken eng anliegend (nicht wie im folgenden Bild: https://mademyday.com/36979)! An einer einschlägigen Abteilung der Universität wurde nach dem Auftreten der ansteckenderen Mutationen des Coronavirus empfohlen, die FFP2 Masken nötigenfalls mit Klebeband am Gesicht zu befestigen, falls sie nicht vollkommen abschließen. Selbstverständlich können weder noch so dichte Masken noch Tests vollständigen Schutz gewährleisten, sondern die verschiedenen Maßnahmen (testen, Masken tragen, Abstand halten, lüften, Hände waschen...) können nur gemeinsam dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu verkleinern (siehe Aerosolforschung:)
https://medienportal.univie.ac.at/uniview/forschung/detailansicht/artikel/aerosole-und-covid-19-was-wissen-wir/


3. BUNDESLÄNDER

Links und auszugsweise Zitate aus den Regelungen der anderen Bundesländer für den Musikschulunterricht nach den Semesterferien:

Wien:
"Präsenzbetrieb im Einzelunterricht findet wöchentlich in allen Fächern statt.
Gruppenunterricht findet bis zu 5 Schülerinnen und Schülern statt."
"Da wir uns als Ausbildungsinstitution sehen, kann der Unterricht auch zu einem Zeitpunkt enden, der dazu führt, dass Schülerinnen und Schüler erst nach 20:00 Uhr ihren Wohnsitz erreichen."
"Erziehungsberechtigte müssen schriftlich bestätigen, dass sie bis auf Weiteres ihre minderjährigen schulpflichtigen Kinder nur dann am Musikschulunterricht in Präsenzform teilnehmen lassen dürfen, wenn sie innerhalb der letzten 48 Stunden negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurden (der an den Schulen angebotene„Eintritts-Selbsttest“ ist dafür ausreichend)."

https://www.wien.gv.at/bildung/schulen/musikschule/pdf/coronavirus.pdf

OÖ:
"Einzelunterricht: wöchentlich (Zweier- und Dreier-Gruppen erhalten geteilt Einzelunterricht)
Gruppenunterricht: in geteilten Gruppen 14tägig"
"Wer den Unterricht in der Regelschule generell fern bleibt, darf auch die Musikschule nicht besuchen!"
"1. Schulwoche: SchülerInnen bleiben in der LMS so lange im Fernunterricht, bis sie in der Regelschule den 1. Schultag haben und dort getestet werden."

https://ressourcen.landesmusikschulen.at/images/covid-19/2021_02_12_Elternbrief.pdf

Burgenland:
"Kammermusik-Unterricht, [...] Ergänzungsfächern (mit bis zu 6 Personen)"
"Wer in der Regelschule getestet wird, benötigt keinen weiteren Test an der Musikschule.
Jene Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Regelschule getestet wurden, machen – mit Unterstützung der Lehrenden – an der Musikschule einen Selbsttest."
"Wer nicht getestet ist, kann nicht am Präsenzunterricht teilnehmen."

https://www.musikschulwerk-bgld.at/index.php?id=194&tx_ttnews%5Btt_news%5D=8736&cHash=c07f3c9ded3e59d37c736f2f69e628bb

Kärnten:
"AB MO 15.2.2021 ERFOLGT DER PRÄSENZUNTERRICHT AN DEN MUSIKSCHULEN DES LANDES KÄRNTEN
- EINZELUNTERRICHTE in allen Fächern und Ausbildungsstufen
- GRUPPENUNTERRICHTE bis max. 9 Schüler*innen (Ensembles, Musikkundekurse, Werkstätten...etc.)"
https://musikschule.ktn.gv.at

Tirol:
"Einzelunterricht einschließlich Korrepetition und Kleingruppenunterricht (mit höchstens 6 SchülerInnen [...]) findet in Präsenzform statt."
"Lehrpersonen, die keine FFP2-Maske tragen können und sich auch nicht testen lassen möchten, haben Unterricht in Form des Distance Learning zu erbringen bzw. können nicht an Proben und Prüfungen in Präsenzform teilnehmen. Gleiches gilt für SchülerInnen [...]"
https://www.tmsw.at/fileadmin/tmsw/startseite/2021/Leitfaden_LMS_2_Semester20_21_ab_15.Februar.pdf

Vorarlberg:
"Maximal 6 Personen (plus eine Lehrperson)"
"Bei schulpflichtigen SchülerInnen gilt das Ergebnis der Schultestung. Jenen SchülerInnen, die sich nicht regelmäßig testen lassen, sollte weiterhin Online-Unterricht angeboten werden."
"Zur Verminderung von Kontakten und Anfahrtswegen wird dort, wo möglich und erforderlich, weiterhin der Fernunterricht online empfohlen."

http://www.musikschulwerk-vorarlberg.at/daten/1/PDF/Nachtraege%20Regelungen%20Covid_19.pdf

Salzburg:
https://www.musikum-salzburg.at

Steiermark:
http://www.ms-steiermark.at/home/aktuelles.asp

Mit freundlichen Grüßen,
Martina Glatz

--

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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