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Info 474

Ausgangssperre, Schulbetrieb, Krankschreibung, Quarantäne

10. Nov. 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Hier die 'Schlagzeilen':

  1. Behördenauskunft zur Ausgangssperre
  2. Anpassung der Corona-Maßnahmen an den Schulbetrieb
  3. Krankschreibung wieder telefonisch möglich
  4. Vergütung für Verdienstentgang bei Quarantäne


1. Ausgangssperre

Letzte Woche haben sich Anrufe verzweifelter Kollegen gehäuft:

  • Zuerst müssen wir später anfangen, weil die Schule noch desinfiziert wird.
  • Dann müssen wir länger unterrichten, um nach jedem Schüler 5 min. zu lüften.
  • Und jetzt sollen wir am Abend früher fertig sein, damit die Schüler um 8h zuhause sein können?!
  • ...oder die letzten Schüler online unterrichten, jedoch ohne WLAN - vom restlichen Equipment ganz zu schweigen...

Heute wurde mir folgende behördliche Auskunft einer Bezirkshauptmannschaft an die Bürgermeister des Bezirks weitergeleitet:

Für Musikschullehrer ist der Musikschulunterricht den sie geben grundsätzlich als berufliche Tätigkeit zu qualifizieren und unterfällt aus diesem Grund bestimmten Ausnahmen. Daher dürfen sich diese bei Abendunterricht auch noch nach 20 Uhr von der Musikschule nach Hause begeben. Auf Verlangen sind diese Umstände jedoch gegenüber Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder gegenüber Behörden glaubhaft zu machen.

Für Musikschüler (unabhängig vom Alter) ist der Musikschulunterricht an dem sie teilnehmen grundsätzlich als Freizeit anzusehen. Diese müssen sich daher um 20 Uhr bereits wieder in ihrem privaten Wohnbereich befinden.

Daraufhin habe ich bei der Gewerkschaft eine Rechtsauskunft eingeholt, dergemäß zumindest Schüler mit der Absicht, Musik zu studieren, von der Ausgangssperre ausgenommen sein müssten, und folgenden Text an die Bezirkshauptmannschaft gerichtet:

In der Ausgangsregelung im § 2 der COVID-19-SchuMaV sind nicht nur "berufliche Zwecke" sondern auch "Ausbildungszwecke" von der Ausgangssperre ausgenommen.
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:6699d892-3156-4b1f-8932-f759de465a42/SchuMaV%20FINAL_%20(003).pdf
Laut NÖ Musikschulgesetz 2000 sind die Musikschulen "öffentlich zugängliche Privatschulen für künstlerische Ausbildung in Musik, Tanz und darstellende Kunst in Niederösterreich gemäß Privatschulgesetz, BGBl.Nr. 244/1962, in der Fassung BGBl. I Nr. 75/2001".
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40007240/LNO40007240.html
Da es im Regelschulwesen keinen Einzelunterricht gibt, gibt es keine öffentliche Alternative zu den Musikschulen, um den Nachwuchs des Musiklandes Österreich auszubilden. Zwar entwickeln sich nicht alle unsere Musikschüler zu Berufsmusikern. Jedoch muss der Grundstein für eine späteres Studium als Musikpädagoge oder Künstler in den meisten Unterrichtsfächern in frühester Kindheit gelegt werden, da man ohne jahrelange Ausbildung kaum Chancen auf die Absolvierung der entsprechenden Aufnahmeprüfungen hat. Ob ein Musikschüler die Musik später zu einer Freizeitbeschäftigung oder seinem Beruf machen wird, ist oft nicht absehbar, sondern entscheidet sich erst im Lauf der Ausbildung. Selbst wenn der Ausbildungsbegriff eng gefasst und nur im Sinne einer beruflichen Ausbildung verstanden werden würde, sind Ausbildungszwecke sogar bei Schülern ohne aktuelle derartige Absichten nicht auszuschließen.
Daher ersuche ich, die Musikschulen als Bildungseinrichtungen anzuerkennen und die Ausbildung der betroffenen Musikschüler nicht zu beeinträchtigen.


2. Schulbetrieb

Außerdem hat die Musik & Kunst Schulen Management NÖ GmbH die Empfehlung der Landeshauptfrau und der Gemeindevertreterverbände weitergeleitet, die "Hygienemaßnahmen an den Musikschulen an die der Schulen anzupassen" und an den Musikschulen - mit einigen "Nachschärfungen" - die Ampelfarbe orange umzusetzen.

Ich habe daraufhin angeregt und ersuche hiermit alle Dienstgeber auch direkt, sich in dem Fall auch hinsichtlich der Bedienstetenschutz-Maßnahmen ein Bespiel am Regelschulwesen zu nehmen:

  • Bitte stellen Sie allen Lehrkräften FFP2-Masken zur Verfügung!
  • Bitte ermöglichen Sie Angehörigen der Risikogruppe und Lehrkräften mit Angehörigen aus der Risikogruppe im gemeinsamen Haushalt, ihren Unterricht online durchzuführen!

Leitfaden BMBWF vom August:
https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:7a429b78-4e73-4047-8fd9-0a541334d4a4/schuleimherbst.pdf

Lehrende sowie Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe mit einer definierten Grunderkrankung gemäß Definition des Gesundheitsministeriums angehören, sind nicht verpflichtet, an der Präsenzlehre teilzunehmen. [...]
Daneben kann es Personen (Lehrende wie Schülerinnen und Schüler) geben, die zwar nicht zur Risikogruppe gehören, aber für die der Schulbesuch insbesondere bei steigenden Infektionszahlen eine besondere psychische Belastung darstellt oder die mit einer Person aus der Risikogruppe im selben Haushalt leben. Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests können diese Personen vom Präsenzunterricht befreit werden. Lehrende können im Homeoffice sodann für andere Tätigkeiten herangezogen werden (z. B. zur Betreuung im Distance-Learning)

Schulbetrieb ab 3. November 2020:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/schule_nov.html

Weiterführende Infos, u.a. zur Schulraumüberlassung (Punkt 12):
https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:065dc6ca-62aa-4511-ac8f-2f6ecd230ffe/informationsschreiben_20201102.pdf


3. Krankschreibung

Ab 1. November 2020 sind Krankschreibungen wieder telefonisch möglich:

ORF: https://orf.at/stories/3187334

Presse: https://www.diepresse.com/5890001/telefonische-krankschreibung-wieder-moglich


4. Quarantäne

Unter folgendem Link einige Informationen aus dem Epidemiegesetz zur behördlich angeordneten Quarantäne (Freistellung/Sonderurlaub bei Fortzahlung der Bezüge auf Grund behördlicher Anordnung):

COVID 19 Infoportal der Younion NÖ:
https://www.younion.at/cms/C01/C01_13.7.10/covid-19-infoportal/quarant%C3%A4ne

Auszugsweise:

Achtung: Es handelt sich um keine Dienstverhinderung

Der für die Zeit der Erwerbsbehinderung vom Arbeitgeber zu entrichtende Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung [...] ist vom Bund zu ersetzen.

... der Anspruch auf Vergütung des Verdienstentganges gemäß § 32 binnen sechs Wochen vom Tage der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich diese Maßnahmen getroffen wurden, geltend zu machen, ...

Nach dem Tuberkulosegesetz ist bereits der Verdacht einer Infektion mit "2019 neuartiges Coronvirus (2019-nCoV)" anzeigepflichtig.


Mit freundlichen Grüßen,

Martina Glatz
+43 664 6145370
martina.isabel.glatz@gmail.com

Musikschulausschuss Younion NÖ
https://www.younion.at/cms/C01/C01_13.4.5/ausschuesse/musikschulen

--

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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