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Info 348

Musikschulunterricht doch mehr als Kinderbetreuung?!

21. Jan. 2017

Liebe KollegInnen,

nachfolgend leite ich eine Information über die steuerliche Absetzbarkeit von Musikschulunterricht als Kinderbetreuungskosten weiter:

Die Finanzverwaltung bzw. Verwaltungspraxis lässt den Abzug von Kinderbetreuungskosten zu und betrachtet auch die Erteilung von Musikunterricht als (bloße) Kinderbetreuung. Dies ungeachtet des Umstandes, dass hier Fähigkeiten und Fertigkeiten auf einem bestimmten Instrument vermittelt werden.

Sh. dazu auch Broschüre des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) - S. 19 und 49:
https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-BR-ST_Familie_u_Steuern_Juni_2013.pdf

Die dazu ergangene Rechtsprechung sieht das aber strenger und beurteilt die Erteilung von Musikunterricht nicht bloß als Kinderbetreuung mit der Folge, dass die Erteilung von Instrumentalunterricht nicht als (bloße) Kinderbetreuung angesehen wird. So ein Rechtsgang zum Bundesfinanzgericht (BFG) erfolgt, könnte es daher sein, dass die Aufwendungen für Kinderbetreuung nicht zum Abzug zugelassen werden.

Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 23.05.2016, RV/7102290/2016 - sh. ANHANG (markiert).
Quelle: https://www.bfg.gv.at/entscheidungen/Entscheidungen.html

MfG Katharina Rosenberger

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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