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Info 327

Antwort des Finanzministeriums: Lohnsteuerrichtlinie

15. Feb. 2016

Liebe KollegInnen,

anbei die Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Musikschullehrerausschuss-Vorsitzenden bezüglich einer missverständlichen Formulierung in einer Lohnsteuerrichtlinie.

ANFRAGE

ANTWORT

Martina Glatz merkt dazu an:

Eine dienstrechtliche Bestimmung, die die NÖ Musikschullehrkräfte betrifft, nämlich zum Fahrtkostenzuschuss (nach §20b Gehaltsgesetz 1956), verweist tatsächlich aufs Einkommenssteuergesetz 1988 (und zwar auf die Regelungen zur Pendlerpauschale im § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c, d oder e). Dieser Fahrtkostenzuschuss betrifft jedoch nur Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40159144/NOR40159144.html

Die zustehenden Vergütungen für Fahrten zwischen mehreren Arbeitsstätten am selben Tag (die von manchen unserer Dienstgeber mit den "Fahrtkosten" aus der gegenständlichen Lohnsteuerrichtlinie verwechselt wurden) werden (ebenso wie der Kostenersatz bei Dienstreisen außerhalb des Dienstortes) in den für die NÖ Musikschullehrkräfte gültigen gesetzlichen Grundlagen als "Reisegebühren" bezeichnet (§ 43 NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976).
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNO/LNO40008651/LNO40008651.html

Einen Überblick über die verschiedenen "Fahrtkosten" (Pendlerpauschale, Fahrtkostenzuschuss, Reisegebühren) finden Sie auf der Infonetzwerk-Homepage unter "Informationen":

INFORMATIONEN : FAHRTKOSTEN

MfG Katharina Rosenberger

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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