Info 327
Antwort des Finanzministeriums: Lohnsteuerrichtlinie
15. Feb. 2016
Liebe KollegInnen,
anbei die Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Musikschullehrerausschuss-Vorsitzenden bezüglich einer missverständlichen Formulierung in einer Lohnsteuerrichtlinie.
Martina Glatz merkt dazu an:
Eine dienstrechtliche Bestimmung, die die NÖ Musikschullehrkräfte betrifft, nämlich zum Fahrtkostenzuschuss (nach §20b Gehaltsgesetz 1956), verweist tatsächlich aufs Einkommenssteuergesetz 1988 (und zwar auf die Regelungen zur Pendlerpauschale im § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c, d oder e). Dieser Fahrtkostenzuschuss betrifft jedoch nur Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40159144/NOR40159144.html
Die zustehenden Vergütungen für Fahrten zwischen mehreren Arbeitsstätten am selben Tag (die von manchen unserer Dienstgeber mit den "Fahrtkosten" aus der gegenständlichen Lohnsteuerrichtlinie verwechselt wurden) werden (ebenso wie der Kostenersatz bei Dienstreisen außerhalb des Dienstortes) in den für die NÖ Musikschullehrkräfte gültigen gesetzlichen Grundlagen als "Reisegebühren" bezeichnet (§ 43 NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976).
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNO/LNO40008651/LNO40008651.html
Einen Überblick über die verschiedenen "Fahrtkosten" (Pendlerpauschale, Fahrtkostenzuschuss, Reisegebühren) finden Sie auf der Infonetzwerk-Homepage unter "Informationen":
MfG Katharina Rosenberger
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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at
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