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Fortbildung


Gewerkschaftsbeitrag fürs Musikinform:
Fortbildungen und Jahresarbeitszeit

Adventkalender 2012:
FAQs Fortbildung (INFO 178)


Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie viele oder wie oft Fortbildungen besucht werden müssen!

"regelmäßige freiwillige Teilnahme an Lehrerfortbildungsveranstaltungen"
= 'B-Topf' (GVBG § 46c Abs. 3)
"angeordnete Teilnahme an Lehrerfortbildungsveranstaltungen"
= 'C-Topf' (GVBG § 46c Abs. 4)

Angeordnete oder verpflichtende bzw. bewilligte Fortbildungen müssen zur Gänze vom Dienstgeber bezahlt werden:

  • Kursgebühr
  • Reisekosten
  • Tagesdiäten
  • Nächtigungsgeld (gegebenenfalls)
  • sonstige Aufwendungen (z.B. Kopien...)
 
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