Fortbildung
Gewerkschaftsbeitrag fürs Musikinform:
Fortbildungen und Jahresarbeitszeit
Adventkalender 2012:
FAQs Fortbildung (INFO 178)
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie viele oder wie oft Fortbildungen besucht werden müssen!
"regelmäßige freiwillige Teilnahme an Lehrerfortbildungsveranstaltungen"
= 'B-Topf' (GVBG § 46c Abs. 3)
"angeordnete Teilnahme an Lehrerfortbildungsveranstaltungen"
= 'C-Topf' (GVBG § 46c Abs. 4)
Angeordnete oder verpflichtende bzw. bewilligte Fortbildungen müssen zur Gänze vom Dienstgeber bezahlt werden:
- Kursgebühr
- Reisekosten
- Tagesdiäten
- Nächtigungsgeld (gegebenenfalls)
- sonstige Aufwendungen (z.B. Kopien...)