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Info 439

Mediation

8. Dez. 2019

Liebe KollegInnen!

Stellt euch vor, ihr nehmt an einer Mediation teil, und stellt mitten drin fest, dass die Mediation gar keine Mediation ist, und der Mediator gar kein Mediator!

Stellt euch vor, ihr habt der Teilnahme bereits zugestimmt und schon erste Gespräche geführt, die Vorgehensweise des Mediators kommt euch jedoch seltsam vor. Insbesondere scheint die Vertraulichkeit nicht gewährleistet zu sein. Ihr möchtet nicht unkooperativ erscheinen und fragt verschiedene Stellen um Rat, wie ihr euch verhalten sollt. Dabei findet ihr unter anderem heraus, dass der Mediator ein Naheverhältnis zu politischen Verantwortlichen fürs niederösterreichische Musikschulwesen hat, und dass Mediation nicht gleich Mediation und Mediator nicht gleich Mediator ist - und ihr möchtet die folgenden Informationen mit euren Kolleg*innen teilen:

Mediation ist kein geschützter Begriff und kann somit von jedem, der einen entsprechende gewerberechtliche Befähigung nachweist, ausgeübt werden. Eine solche gewerberechtliche Voraussetzung erfüllt einerseits die Eintragung auf der Mediator*innen-Liste des Justizministeriums, ist aber auch in einer Reihe von Berufen wie z.B. Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftstreuhändern, Unternehmensberatern, Lebens- und Sozialberatern etc. verankert.

Nur (auf der Liste des Justizministeriums) eingetragene Mediator*innen unterliegen den Bestimmungen des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes, in welchem unter anderem eine totale Verschwiegenheit bei Ausübung der Tätigkeit gesetzlich festgelegt ist. „Andere“ Mediator*innen unterliegen diesbezüglich den jeweiligen berufsrechtlichen Bestimmungen.

Es gibt leider keine allgemeine Beschwerdestelle - ähnlich dem Konsumentenschutz. Zwar gibt es ein Beschwerdesystem innerhalb des Österreichischen Bundesverbands für Mediation (ÖBM), jedoch können dort nur Beschwerden über Mitglieder des ÖBM behandelt werden, und das Justizministerium ist ebenfalls nur für die dort eingetragenen Mediator*innen zuständig.

Es ist daher zu empfehlen, einer Teilnahme an einer Mediation erst nach einer sorgfältigen Auswahl des Mediators zuzustimmen und auf die folgenden Grundprinzipien zu achten:

  • Allparteilichkeit und Unabhängigkeit des Mediator
  • Freiwilligkeit der Teilnehmer
  • Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
  • Transparenz


Hier noch einige weiterführende Links:

Zivilrechts-Mediations-Gesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002753

Mediatorenliste Justizministerium:
https://mediatoren.justiz.gv.at/mediatoren/mediatorenliste.nsf/docs/home

Österreichischer Bundesverband für Mediation:
https://www.oebm.at/mediation.html

Ethikrichtlinien (Netzwerk Mediation):
http://www.netzwerk-mediation.at/fileadmin/pdf/Ethikrichtlinien.pdf

Grundregeln der Mediation (Servicestelle Mediation):
https://servicestellemediation.at/grundregeln.html

Wegweiser Mediation (mediation.at):
https://www.mediation.at/contents/3636/wegweiser-mediation

MfG Katharina Rosenberger


P.S.:

Der Artikel von Martina Glatz zum Thema Mobbing vom vorigen Dezember enthält auch Informationen zum Thema Mediation:

MOBBING
http://www.netzwerk.oberwalder.info/content/Anlagen/368/MOBBING.pdf

INFO 368
http://www.netzwerk.oberwalder.info/content/index.php?page=23124&f=1&i=7949&s=23124

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
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