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Musikschulbeirat


Aufgaben und Zusammensetzung des Musikschulbeirats
(NÖ Musikschulgesetz § 11)

(1) Aufgabe des Musikschulbeirates ist die Beratung der Landesregierung in Musikschulfragen, insbesondere die Erarbeitung des Musikschulplanes.
 
(2) Der Musikschulbeirat besteht aus:
 
1. dem für Grundlagenforschung zuständigen Mitglied der Landesregierung; 
2. dem für die Abteilung Gemeinden zuständigen Mitglied der Landesregierung; 
3. zwei Vertretern der musikschulerhaltenden Gemeinden; 
4. zwei Vertretern der Eltern der Musikschüler; 
5. dem Leiter der für die Förderung der Musikschulen zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung.
 
Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen.
 
(8) Der Musikschulbeirat hat zu seiner Beratung Fachleute beiziehen, so insbesondere Vertreter der Volkskultur Niederösterreich BetriebsGmbH (Musikschulmanagement Niederösterreich), des NÖ Blasmusikverbandes, des Landesschulrates für Niederösterreich, der Musikschulleiter und -lehrer, der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und anderer einschlägiger Fachinstitutionen sowie Auskunftspersonen der zuständigen Abteilungen des Amtes der Landesregierung.

Musikschulbeirat - Mitglieder und Ersatzmitglieder
Musikschulmanagement : Förderung : Rechtsgrundlagen

Infos

Unter anderem folgende Nachrichten des Infonetzwerks beziehen sich auf den Musikschulbeirat:

Info 104
Info 118
Info 119

Info 255 über Sondervertragsförderungen für Berater des Musikschulbeirats

Info 256 über Geschäftsordnung und Stimmrecht im Musikschulbeirat

Info 307, Info 310 über die Nominierung für den Intransparenzpreis "Mauer des Schweigens" 2015

 
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