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Adventkalender 16. Aufsichtspflicht

16. Dez. 2012

Adventkalender 16. Fenster
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Bis zu welchem Alter unterliegen Musikschüler der Aufsichtspflicht durch Eltern und Lehrer?

Die Aufsichtspflicht besteht gegenüber minderjährigen Kindern
und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Mehr häufige Fragen und Antworten zum Thema Aufsichtspflicht unter:
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Eine Initiative des Musikschullehrerausschusses der Gewerkschaft:
www.gdg-kmsfb.at/musikschullehrer

In Zusammenarbeit mit dem Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen:
www.noe-musikschulinfo.net

Konzept: Martina Glatz
Cartoons: Mathias Jan Daxner

© 2012 Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – 
Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (Landesgruppe NÖ)
Kontakt: 1090 Wien, Maria-Theresien-Straße 11
Tel.: 01/ 313 16 - 83780
Fax: 01/ 313 16 - 83892
Mail: 
niederoesterreich@gdg-kmsfb.at

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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