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Info 168

Fragen zu einer potentiellen Erwachsenenneuregelung

26. November 2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf meine Anfrage bezüglich eurer Erfahrungen mit der Erwachsenenregelung (Info 163) habe ich in den Sommerferien keine einzige Antwort bekommen. Heißt das, dass ihr mit der bestehenden Regelung zufrieden seid? Oder betrifft euch das Thema nicht? Oder soll die Gewerkschaft als eure Interessensvertretung dafür plädieren, dass die Regelung geändert werden soll, und wenn ja, in welcher Form?

Die jetzige Erwachsenenregelung wird von vielen Personen und Institutionen, die mit dem NÖ Musikschulwesen zu tun haben, als unbefriedigend empfunden, die Altersgrenze als zu niedrig, die ausgenommenen Mangelinstrumente als unvollständig, die Vierergruppen als unzureichend usw. Auch die vielen ‚inoffiziellen Lösungen’, den Hauptfach-Unterricht erwachsener Schüler mittels diverser Konstruktionen zu ‚tarnen’, sind nicht nur den Fördergebern unangenehm. Unter der Voraussetzung, dass jegliche Änderung kostenneutral ausfallen, also insgesamt nicht mehr Geld für Erwachsene zur Verfügung stehen wird, kann jede Neuerung allerdings nur in einer Umverteilung bestehen, von der manche Schüler und Lehrer profitieren und andere benachteiligt werden könnten. Würdet ihr eine mögliche Evaluierung dennoch grundsätzlich eher als Chance oder als Gefahr betrachten?

Dass Schüler, die erst im Jugendlichen-Alter mit ihrer Ausbildung beginnen, der Musikschulzugang schon mit 19 Jahren wieder erschwert wird, wird von vielen Lehrkräften oft als besonders problematisch angesehen. Würde jedoch die Altersgrenze angehoben, stünden – unter der Voraussetzung, dass weiterhin Kindern und Jugendlichen der Vorzug gegeben werden soll – noch weniger Ressourcen für ältere Erwachsene zu Verfügung. Soll die Gewerkschaft dennoch für eine Anhebung der Altersgrenze eintreten? Soll lieber die Ausbildung der Jugendlichen über 19 Jahre hinaus weitergeführt werden, oder habt ihr mehr ältere Erwachsene, deren Unterricht gefördert gehört? Oder soll – nachdem manche Instrumente, die eine bestimmte Körpergröße oder Reife erfordern, aber auch Unterrichtsfächer wie z.B. Popularmusik, verstärkt von einem höheren Einstiegsalter betroffen sind – die Altersgrenze nur für bestimmte Hauptfächer angehoben werden, oder sind diese durch die Ausnahmen in manchen Mangelinstrumenten und im Gesangsunterricht derzeit bereits zufrieden stellend abgedeckt? Oder soll der geförderte Zugang zum Musikschulunterricht davon abhängig gemacht werden, ob junge Erwachsene sich noch in Ausbildung befinden oder bereits berufstätig sind, und sollen eher die bisherigen Ausnahmen (Präsenz- und Zivildienst und Familienbeihilfebezieher) – innerhalb dieser Altersgruppe oder auch unabhängig davon – auf Menschen mit keinem oder geringem Einkommen ausgeweitet werden?

Wie viele erwachsene Schüler sich für den Musikschul-Unterricht interessieren und in welchem Ausmaß diese für die Ausbildung der Kinder und Jugendlichen und für das kulturelle Leben der Gemeinden von Bedeutung sind – sei es als Vorbilder oder als Stützen in Ensembles und bei Veranstaltungen usw. – ist regional bzw. von Musikschule zu Musikschule sehr unterschiedlich. Will man diesen Unterschieden Rechnung tragen, ohne jedoch insgesamt mehr Fördergelder in die Erwachsenenbildung zu investieren, könnte etwa angestrebt werden – statt der jetzigen landesweiten Regelung mit Ausnahmen für Vierergruppenunterricht und Mangelinstrumente – jeder Musikschule beispielsweise eine bestimmte Menge an Mangelinstrumenten oder überhaupt entweder einen bestimmten Prozentsatz oder einen bestimmten Stundensatz für Erwachsenenunterricht zur Verfügung zu stellen. Damit würde allerdings der gesamte Einfluss auf die Verteilung dieser Ressourcen den Dienstgebern zukommen. Zwar obliegt diesen ohnehin die Zuteilung der Stunden und Schüler an die Lehrer, aber in der Praxis wird es einen Unterschied machen, ob grundsätzlich Lehrkräfte die Möglichkeit haben, erwachsene Interessenten in Mangelinstrumenten oder Vierergruppen unterzubringen und einzelne freie Plätze gegebenenfalls durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zu besetzen, oder der Musikschulleiter entscheiden muss, ob er die letzte geförderte Erwachsenen-Stunde dem Saxophon- oder dem Hornlehrer gibt, oder ob er z.B. Cello oder Bratsche zum Mangelinstrument erklärt – was sich durch die ermäßigten Tarife für die somit dann geförderten Instrumente bereits im Moment der Definition ändern kann. Sollen also potentielle Ausnahmen für Mangelinstrumente lieber weiterhin landesweit festgelegt werden, oder soll den Musikschulen nur eine bestimmte Anzahl an Mangelinstrumenten vorgegeben und ihnen die Zuordnung selbst überlassen werden? Soll die Gewerkschaft dafür stimmen, Vierergruppen als Ausnahme beizubehalten bzw. sie mit Optionen zu getrenntem und geblocktem Unterricht zu flexibilisieren, oder sich besser dafür einsetzen, allen Musikschulen eine bestimmte Erwachsenenquote oder Menge an Stunden zur Verfügung zu stellen? Und wenn ja, wie hoch müsste dieser Prozentsatz oder diese Stundenanzahl sein, um den Bedarf abzudecken?

Bitte um Weiterleitung übers Infonetzwerk und Rückmeldungen an:
martina.isabel.glatz@gmail.com und / oder um Diskussion im Musikschullehrerforum unter:
http://414971.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=std_tindex&USER=user_414971&threadid=2

Mit freundlichen Grüßen,
Martina Glatz (0664 / 614 53 70)
für den Musikschullehrerausschuss der Gewerkschaft

INFO 163

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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