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Info 252

Wussten Sie, dass...?
(über freiwillige Servicebeiträge)

21. Juni 2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wussten Sie, dass das Musikschulmanagement von den Musikschulerhaltern einen "freiwilligen Servicebeitrag" einhebt?

Nachdem das Musikschulmanagement das schon lange tut und den Beitrag vom früheren Mitgliedsbeitrag des NÖ Musikschulwerks übernommen hat, wird dieser "Servicebeitrag" offenbar kaum mehr hinterfragt und angeblich von fast allen Musikschulen bzw. Gemeinden oder Gemeindeverbänden bezahlt. Das Musikschulmanagement ist jedoch im Gegensatz zum damaligen Musikschulwerk kein Verband der Musikschulträger, sondern Tochtergesellschaft einer GmbH (der Kultur.Region.Niederösterreich GmbH), die vom Land NÖ mit der "Geschäftsbesorgung" zur Förderung der NÖ Musikschulen beauftragt wurde, und der das Land NÖ dafür auch ein "Leistungsentgelt" bezahlt - und nicht zu knapp:

"Für die Geschäftsbesorgung erhielten die beiden gemeinnützigen Gesellschaften (Volkskultur Niederösterreich GmbH und Kultur.Region.Niederösterreich GmbH) im Jahr 2012 ein Leistungsentgelt von 25.000,00 Euro bzw. von 1,025 Millionen Euro." (Bericht des Landesrechnungshofes über die Geschäftsbesorgung zur Förderung der NÖ Volkskultur, Museen, Sammlungen und der NÖ Musikschulen, S. I)

Diese "Geschäftsbesorgung" beinhaltet in erster Linie die Abwicklung der Fördermittel des Landes für die NÖ Musikschulen, jedoch auch "Serviceleistungen" wie Information und Beratung...:

"Der Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Kultur.Region.Niederösterreich GmbH vom 17. Dezember 2002 umfasst die Abwicklung der Musikschulförderung und die Besorgung der gemäß NÖ Musikschulgesetz 2000 von der NÖ Landesregierung wahrzunehmenden Aufgaben der Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle, Beratung, Information, pädagogisch-künstlerischen Weiterentwicklung der NÖ Musikschulen sowie landes- und bundesweiten Wettbewerbe für begabte Schüler der NÖ Musikschulen. Die Kultur.Region.Niederösterreich GmbH bediente sich dabei der Musikschulmanagement Niederösterreich GmbH, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft." (Bericht des Landesrechnungshofes über die Geschäftsbesorgung zur Förderung der NÖ Volkskultur, Museen, Sammlungen und der NÖ Musikschulen, S. 1)

Die vom Land NÖ ausgelagerte "Service"- und Förderstelle für die NÖ Musikschulen nimmt also Geld von eben jenen Musikschulen, die wiederum von dieser Förderstelle und deren Förderungsabwicklung abhängig sind - und zwar für Aufgaben, mit denen die GmbH vom Land NÖ betraut und für die sie (im Jahr 2012 mit immerhin 1.025 Millionen Euro) bezahlt wurde - und nennt das einen "freiwilligen Servicebeitrag"!?

Was soll daran freiwillig sein - bzw. als freiwillig empfunden werden?! Gibt es Erfahrungen von Musikschulen, die diesen "freiwilligen" Beitrag womöglich nicht bezahlt haben, wie sich eine Nichtleistung dieser Zahlung auf die Förderungsvergabe auswirkt? Gibt es Gemeinden oder Gemeindeverbände, die womöglich freiwillig einen höheren "Servicebeitrag" bezahlt haben, als anhand der Anzahl der geförderten Wochenstunden vorgesehen? Für uns als Musikschullehrer gilt wie für alle öffentlich Bediensteten das Verbot der Geschenkannahme, und eine gemeinnützige Gesellschaft darf von Musikschulerhaltern, denen sie im Auftrag des Landes Fördergelder zuweist, einen "freiwilligen Beitrag" einheben?!?

Mit der Bitte um Weiterleitung übers Infonetzwerk
und nachdenklichen Grüßen,

Martina Glatz
martina.isabel.glatz@gmail.com 

Musikschullehrerausschuss:
www.gdg-kmsfb.at/musikschullehrer 

Bericht des Landesrechnungshofes über die Geschäftsbesorgung zur Förderung der NÖ Volkskultur, Museen, Sammlungen und der NÖ Musikschulen, S. 56:

"8.7 Servicebeitrag der Musikschulerhalter

Der Verband der niederösterreichischen Musikschulträger (NÖ Musikschulwerk) hatte von allen Musikschulerhaltern bis zur Auflösung des Vereins im Jahr 2004 jährlich einen Mitgliedsbeitrag eingehoben. Mit diesen Mitteln wurden zusätzlich zur Landesförderung Wettbewerbe, Fortbildungen und das Jugendsymphonieorchester unterstützt.

Nach der Auflösung des Vereins im Jahr 2004 hob die Musikschulmanagement Niederösterreich GmbH den jährlichen Mitgliedsbeitrag in unveränderter Höhe – als „freiwilligen“ Servicebeitrag – von den Musikschulerhaltern ein. Die Höhe des Servicebeitrags richtete sich nach den geförderten Wochenstunden. Die Serviceleistungen betrafen nach eigenen Angaben der Musikschulmanagement Niederösterreich GmbH insbesondere die Betreuung und Information für Musikschulerhalter, Musikschulleitungen, Musikschullehrkräfte, Schüler und Eltern.

Der Landesrechnungshof wies darauf hin, dass die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die Volkskultur Niederösterreich BetriebsGmbH bzw. die Kultur.Region.Niederösterreich GmbH bereits durch Leistungsentgelte des Landes NÖ abgegolten wurden.

Finanzielle Beiträge der Musikschulerhalter (Gemeinden, Gemeindeverbände), welche die Geschäftsbesorgung betreffen, sind bei der Bemessung und Abrechnung des Leistungsentgelts des Landes NÖ zu berücksichtigen. Außerdem vermisste der Landesrechnungshof eine vertragliche Grundlage für die finanziellen Leistungen der Musikschulerhalter (Gemeinden, Gemeindeverbände)."

Bericht des Landesrechnungshofes über die Geschäftsbesorgung zur Förderung der NÖ Volkskultur, Museen, Sammlungen und der NÖ Musikschulen:
http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/04/426/426B.pdf 

Quelle: Landtag NÖ - Landtagsvorlagen - Berichte - 2014
http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/04/426/426.htm

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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