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Info 372

Rechtliches Grippewellen-Infopaket des ÖGB

16. Jan. 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei anlässlich der Grippewelle eine Rechtsinformation des Österreichischen Gewerkschafts-Bundes zum Thema Krankenstand und Pflegefreistellung: ÖGB-INFO

Aufgrund der naturgemäß schwierigen Situation in der Musikschulpraxis (wöchentlicher Unterricht zahlender Schüler, sinnvolle Vertretungen schwer organisierbar, ...) war das Thema Krankenstand auch eines der ersten, über das ich einen Artikel für die damalige Zeitschrift "Musikinform" verfasst habe, und das erste Fenster in unserem Musikschulausschuss & Infonetzwerk - Adventkalender 2012 (CARTOON).

Musikinform/Notiert/Lehrernewsletter-Artikel Download unter:
https://www.younion.at/cms/C01/C01_13.4.5.3/ausschuesse/musikschulen/artikel

Adventkalender - Cartoons und Dienstrechtsinformationen unter:
https://www.younion.at/cms/C01/C01_13.4.5.4/ausschuesse/musikschulen/adventkalender

Die wichtigsten musikschulspezifischen Informationen zusammengefasst:

Stunden, die durch Krankenstände entfallen, müssen nicht nachgearbeitet werden - beziehungsweise wären derartige Mehr- oder Überstunden als Mehrdienstleistung zusätzlich zu vergüten!

Krankgeschriebene Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, ihre Schüler zu verständigen! Sie müssen sich nur bei ihrem Dienstgeber (je nach Vereinbarung Musikschulleiter, Sekretariat, Personalamt, ...) krank melden.

Mit freundlichen Grüßen,

Martina Glatz
+43 664 6145370
martina.isabel.glatz@gmail.com

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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