Home  Druckversion  Sitemap 

Info 366

Gehaltstabellen 2018 + Gehaltszettel erklärt

26. Nov. 2017

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Gewerkschaft hat bei den Gehaltsverhandlungen fürs nächste Jahr ein Plus von 2,33 % für uns erreicht! Anbei die

GEHALTSTABELLEN 2018.

Wie ihr den Medien entnehmen konntet, ist es leider nicht selbstverständlich, dass alle Länder das Verhandlungsergebnis für die Bundesbeamten übernehmen. Im Jahr 2013 waren auch in Niederösterreich Protestmaßnahmen notwendig, um gegen eine Nulllohnrunde vorzugehen. Von der damaligen Solidarität der NÖ Gemeindebediensteten haben auch wir Musikschullehrer profitiert. Wir wünschen unseren Kolleginnen und Kollegen in den betroffenen Bundesländern alles Gute und ebenso viel aktive Beteiligung, Zusammenhalt und Erfolg im Kampf um eine faire Entlohnung!

Gehaltstabellen der letzten Jahre:
www.noe-musikschulinfo.net (unter
> "Informationen" > "Gehaltstabellen")

 

KENNT IHR EUCH AUS AUF EUREM GEHALTSZETTEL?

Eine Kollegin hat für uns Musikschullehrkräfte im beiliegenden Gehaltszettel die einzelnen Positionen und Abkürzungen erklärt und mit weiterführenden Links versehen:

GEHALTSZETTEL VERSTÄNDLICH

 

STIMMT EUER GEHALT?

Vollbeschäftigte Musikschullehrer müssen den Bruttobezug auf ihrem Gehaltszettel lediglich mit der Angabe in der entsprechenden Entlohnungsgruppe und -stufe vergleichen.

Teilbeschäftigte Musikschullehrer haben folgende Möglichkeiten, ihr Gehalt nachzurechnen:

Berechnung mit Lehrverpflichtung:
Angabe in der betreffenden Gruppe / Stufe (Gehaltstabelle)
dividieren durch 27 (Vollbeschäftigung im ms-Schema)
multiplizieren mit Lehrverpflichtung (Wochenstunden)

Berechnung mit Teilzeitfaktor:
Angabe in der betreffenden Gruppe / Stufe (Gehaltstabelle)
dividieren durch 100
multiplizieren mit Teilzeitfaktor in Prozent (Angabe siehe Gehaltszettel)

 

STIMMT EURE EINSTUFUNG?

Welche Voraussetzungen man für die Entlohnungsgruppen ms1-4 erfüllen muss, ist im folgenden Paragraphen unseres Dienstrechts geregelt:

NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG)
§ 46d Aufnahmeerfordernisse der Musikschullehrer
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40005797/LNO40005797.html

Im Musikschul-Handbuch sind die entsprechenden Ausbildungsabschlüsse und Entlohnungsgruppen in der folgenden Tabelle übersichtlich zusammengestellt:

ENTLOHNUNGSGRUPPEN
Quelle: Handbuch für Musikschulen (S. 76 - 77)
http://www.musikschulmanagement.at/magazin/00/artikel/90756/doc/d/Handbuch_MSM_24Aug16.pdf


Die Entlohnungsstufe (1-19) und das Vorrückungsdatum zu kontrollieren, ist etwas komplizierter. Hier der Link zu den gesetzlichen Grundlagen:

NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG)
GVBG § 46h Stichtag und Vorrückung in höhere Entlohnungsstufen
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40005801/LNO40005801.html

Mitglieder können ihren Stichtag von der Gewerkschaft nachrechnen lassen:

Ansprechpartner der Landesgruppe Niederösterreich
https://www.younion.at/cms/C01/C01_13.1/das-sind-wir
Für Dienstrechtsanfragen ist Franz Leidenfrost zuständig.


Mit der Bitte um Weiterleitung übers Infonetzwerk
und freundlichen Grüßen,
Martina Glatz

Musikschulausschuss der Gewerkschaft
https://www.younion.at/cms/C01/C01_13.4.5/ausschuesse/musikschulen

 

--

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net 
noe-mslehrer@gmx.at

Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.
 
CMS von artmedic webdesign