Info 366
Gehaltstabellen 2018 + Gehaltszettel erklärt
26. Nov. 2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Gewerkschaft hat bei den Gehaltsverhandlungen fürs nächste Jahr ein Plus von 2,33 % für uns erreicht! Anbei die
Wie ihr den Medien entnehmen konntet, ist es leider nicht selbstverständlich, dass alle Länder das Verhandlungsergebnis für die Bundesbeamten übernehmen. Im Jahr 2013 waren auch in Niederösterreich Protestmaßnahmen notwendig, um gegen eine Nulllohnrunde vorzugehen. Von der damaligen Solidarität der NÖ Gemeindebediensteten haben auch wir Musikschullehrer profitiert. Wir wünschen unseren Kolleginnen und Kollegen in den betroffenen Bundesländern alles Gute und ebenso viel aktive Beteiligung, Zusammenhalt und Erfolg im Kampf um eine faire Entlohnung!
Gehaltstabellen der letzten Jahre:
www.noe-musikschulinfo.net (unter
> "Informationen" > "Gehaltstabellen")
KENNT IHR EUCH AUS AUF EUREM GEHALTSZETTEL?
Eine Kollegin hat für uns Musikschullehrkräfte im beiliegenden Gehaltszettel die einzelnen Positionen und Abkürzungen erklärt und mit weiterführenden Links versehen:
STIMMT EUER GEHALT?
Vollbeschäftigte Musikschullehrer müssen den Bruttobezug auf ihrem Gehaltszettel lediglich mit der Angabe in der entsprechenden Entlohnungsgruppe und -stufe vergleichen.
Teilbeschäftigte Musikschullehrer haben folgende Möglichkeiten, ihr Gehalt nachzurechnen:
Berechnung mit Lehrverpflichtung:
Angabe in der betreffenden Gruppe / Stufe (Gehaltstabelle)
dividieren durch 27 (Vollbeschäftigung im ms-Schema)
multiplizieren mit Lehrverpflichtung (Wochenstunden)
Berechnung mit Teilzeitfaktor:
Angabe in der betreffenden Gruppe / Stufe (Gehaltstabelle)
dividieren durch 100
multiplizieren mit Teilzeitfaktor in Prozent (Angabe siehe Gehaltszettel)
STIMMT EURE EINSTUFUNG?
Welche Voraussetzungen man für die Entlohnungsgruppen ms1-4 erfüllen muss, ist im folgenden Paragraphen unseres Dienstrechts geregelt:
NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG)
§ 46d Aufnahmeerfordernisse der Musikschullehrer
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40005797/LNO40005797.html
Im Musikschul-Handbuch sind die entsprechenden Ausbildungsabschlüsse und Entlohnungsgruppen in der folgenden Tabelle übersichtlich zusammengestellt:
ENTLOHNUNGSGRUPPEN
Quelle: Handbuch für Musikschulen (S. 76 - 77)
http://www.musikschulmanagement.at/magazin/00/artikel/90756/doc/d/Handbuch_MSM_24Aug16.pdf
Die Entlohnungsstufe (1-19) und das Vorrückungsdatum zu kontrollieren, ist etwas komplizierter. Hier der Link zu den gesetzlichen Grundlagen:
NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG)
GVBG § 46h Stichtag und Vorrückung in höhere Entlohnungsstufen
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40005801/LNO40005801.html
Mitglieder können ihren Stichtag von der Gewerkschaft nachrechnen lassen:
Ansprechpartner der Landesgruppe Niederösterreich
https://www.younion.at/cms/C01/C01_13.1/das-sind-wir
Für Dienstrechtsanfragen ist Franz Leidenfrost zuständig.
Mit der Bitte um Weiterleitung übers Infonetzwerk
und freundlichen Grüßen,
Martina Glatz
Musikschulausschuss der Gewerkschaft
https://www.younion.at/cms/C01/C01_13.4.5/ausschuesse/musikschulen
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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at