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Info 443

Vorbeugung COVID-19

1. März 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema Coronavirus wurde zuletzt gleichermaßen kontrovers wie intensiv diskutiert. Dementsprechend habe auch ich diese Woche erste Anfragen einiger Kollegen bekommen und daraufhin folgende dienstrechtliche Informationen recherchiert:


1. DESINFEKTION

Die Arbeiterkammer antwortet auf die Frage, welche innerbetrieblichen Schutzmaßnahmen vom Arbeitgeber zu erwarten sind:
Aus der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht heraus trifft den Arbeitgeber die grundsätzliche Verpflichtung, zweckmäßige Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Ansteckung von ArbeitnehmerInnen bestmöglich hintanzuhalten. Neben einer leicht zugänglichen Möglichkeit zur Desinfektion zählen hierzu zielführende Hygieneempfehlungen für MitarbeiterInnen und eine vorausschauende, allfällige Gefahren mitbedenkende Planung von Dienstreisen.
Quelle: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/coronavirus/Arbeitsrechts-FAQ_zum_Coronavirus.html

Laut § 3 Abs. 1 NÖ Bediensteten-Schutzgesetz 1998 (BSG)
"dürfen die Kosten für die Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf keinen Fall zu Lasten der Bediensteten gehen".
NÖ-BSG: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000371

Daher habe ich bei der Bildungsdirektion NÖ und bei der Musik und Kunst Schulen Management NÖ GmbH angeregt, eine Empfehlung auszusprechen, Desinfektionsmittelspender bei den Klassentüren oder beim Schuleingang zu montieren. In diesen Zeiten erhöhter Sensibilität sind besorgte Eltern bestimmt dankbar für eine derartige Serviceleistung. Und bei weniger besorgten Familien würde es Kollegen - etwa mit einem geschwächten Immunsystem - helfen, sich auf allgemeine Vorgaben berufen zu können (wenn sie die Gründe für ihre Immunschwäche im Spannungsfeld zwischen Risiko und Hysterie nicht in jedem Fall diskutieren möchten).

Die Musik und Kunst Schulen Management NÖ GmbH hat folgende Information online gestellt, die Informationen zum bevorstehenden Wettbewerb prima la musica und Links zur Seite der Bildungsdirektion mit Kontaktdaten für Meldungen bei Verdachtsfällen, sowie zu Informationen des Sozialministeriums und zu Hygienetipps der Wirtschaftskammer enthält:
https://www.mkmnoe.at/aktuelles/news/detail/info-corona-virus

Die Bildungsdirektion NÖ hat mir empfohlen, mich mit meiner Anfrage auch an die Landessanitätsdirektion zu wenden. Das habe ich im Anschluss gemacht, jedoch von dort bisher noch keine Rückmeldung erhalten.

Darum sende ich im Namen des Musikschulausschusses der Gewerkschaft dank der Unterstützung des Infonetzwerks die Anregung, Desinfektionsmittel und entsprechende Bild-Anleitungen* zur Verfügung zu stellen, hiermit nochmals direkt an die Lehrkräfte und Musikschulleitungen mit der Bitte um Weiterleitung an ihre Kollegen und an ihre Personalvertreter und Dienstgeber. Hygienemaßnahmen wären nicht nur in Anbetracht des neuen Virus, sondern jedes Jahr in der Grippezeit auch gegen andere Infektionen sinnvoll - auch im Hinblick auf die Ansteckungsgefahr der Schüler untereinander (die z.B. hintereinander dieselbe Klaviatur benützen). Denn wir Musikschullehrer kennen alle den Satz: "In der Schule war mein Kind heute nicht, aber ..."


2. ISOLATION

In Tirol wurde der Landeswettbewerb prima la musica aufgrund des Corona-Virus abgesagt:
https://www.tmsw.at/index.php?id=4468

Auf der Musikuniversität Wien wurden seit Jänner keine Dienstreisen nach China mehr unternommen, und allen Studierenden mit Aufenthalten in 'Risikoländern' sowie auch allen Mitarbeitern mit Erkältungssymptomen wurde empfohlen (und ermöglicht), zuhause zu bleiben und die Symptome ärztlich abklären zu lassen:
https://www.mdw.ac.at/brw/?h=corona&PageId=688

Die Arbeiterkammer antwortet auf die Frage, ob man eigenmächtig zu Hause bleiben darf mit...
Nein. Grundsätzlich sollten sämtliche Verfügungen bezüglich der Anwesenheitspflicht im Betrieb zwischen ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber vereinbart werden.
Ein eigenmächtiges, einseitiges Fernbleiben von der Arbeit wäre insbesondere dann gerechtfertigt, wenn eine objektiv nachvollziehbare Gefahr bestünde, sich bei der Arbeit mit dem Virus anzustecken. Dies wäre beispielsweise dann gegeben, wenn es im unmittelbaren Arbeitsumfeld bereits zu einer Ansteckung mit dem Virus gekommen wäre. [...]
Wohne ich in einer deklarierten Sperrzone und müsste diese zum Antritt meiner Arbeit (unberechtigt) verlassen, ist ein Fernbleiben von der Arbeit gerechtfertigt. Dies gilt auch im umgekehrten Fall, wenn sich die Arbeitsstelle selbst in einem Gebiet befindet, das zur Sperrzone erklärt wurde. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber.

Weitere Informationen: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/coronavirus/Arbeitsrechts-FAQ_zum_Coronavirus.html

Covid-19 wurde als anzeigepflichtige Krankheit eingestuft.
Laut § 9 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950
"können Bewohner von Ortschaften oder Häusern, in denen eine anzeigepflichtige Krankheit aufgetreten ist, vom Besuche von Lehranstalten, Kindergärten und ähnlichen Anstalten ausgeschlossen werden".
"Die vollständige oder teilweise Schließung von Lehranstalten, Kindergärten und ähnlichen Anstalten kann (laut § 18) im Falle des Auftretens einer anzeigepflichtigen Krankheit ausgesprochen werden. Von dieser Verfügung ist die zuständige Schulbehörde zu verständigen, welche die Schließung unverzüglich durchzuführen hat."
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010265
(Die für Musikschulen als Privatschulen im Sinne des Privatschulgesetzes zuständige Schulbehörde ist die örtlich zuständige Bildungsdirektion - sh. § 23 Privatschulgesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009266 )


Mit freundlichen Grüßen, Martina Glatz
für den Musikschulausschuss der Gewerkschaft
https://www.younion.at/cms/C01/C01_13.4/ausschuesse

*ANHANG: Anleitung zur Hände-Desinfektion

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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