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Adventkalender 1. Krankenstand

1. Dez. 2012

Adventkalender 1. Fenster:
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Muss ich alle meine Schüler anrufen, wenn ich krank bin?

Nein, von einem Krankenstand ist nur der Dienstgeber (Musikschulleiter oder Gemeinde) zu verständigen. Die Information der Schüler beziehungsweise ihrer Eltern – sowie die Entscheidung, ob und wie diese informiert werden (z. B. per Aushang, schriftlicher oder telefonischer Nachricht) – obliegt dem Schulerhalter.

Mehr häufige Fragen und Antworten zum Thema Krankenstand unter:
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Eine Initiative des Musikschullehrerausschusses der Gewerkschaft:
www.gdg-kmsfb.at/musikschullehrer

In Zusammenarbeit mit dem Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen:
www.noe-musikschulinfo.net

Konzept: Martina Glatz
Cartoons: Mathias Jan Daxner

© 2012 Gewerkschaft der Gemeindebediensteten –
Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (Landesgruppe NÖ)
Kontakt: 1090 Wien, Maria-Theresien-Straße 11
Tel.: 01/ 313 16 - 83780
Fax: 01/ 313 16 - 83892
Mail:
niederoesterreich@gdg-kmsfb.at

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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