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Info 351

Reisekostenersatz & Umfrage: letzte Chance

11. Feb. 2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Entschuldigung - in der letzten Info ist ein Fehler passiert: Dass die Umfrage noch bis zum Ende der Semesterferien läuft, war richtig, das Datum (6. Februar) demnach leider falsch - gemeint war natürlich der kommende Montag (13. Februar)! Es besteht also noch die Möglichkeit, an der Umfrage teilzunehmen und bereits angefangene Antworten fertigzustellen. Einfach (nochmals) auf den Link klicken:

https://ter.services4science.com/poll/index.php/336936/lang-de

Schon jetzt vielen herzlichen Dank für die zahlreiche Teilnahme und für die persönlichen Rückmeldungen!

Ein Kollege hat beispielsweise nachgefragt, warum KFZ beziehungsweise Reisekosten in der Umfrage nicht enthalten waren. Natürlich stellt vor allem in entlegeneren Musikschulverbänden oder für Transporte größerer Instrumente oder technischer Ausrüstung ein Auto ein oft unabdingbares Dienstmittel dar. Aber da auch viele Kollegen ihre Arbeitsplätze mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen (und die Bereitstellung von Dienstautos im Musikschulbereich eher selten vorkommt), werden die Kosten für dienstliche Fahrten normalerweise finanziell abgegolten - oder sollten vielmehr abgegolten werden! (Vorlagen für FAHRTENBUCH und DIENSTREISE-ANTRÄGE im Anhang...)

Tatsächlich unterscheidet sich das Thema in der Hinsicht jedoch nicht von den anderen Dienstmitteln: Deren Verwendung kann ebenfalls vergütet werden, wenn sie nicht zur Verfügung gestellt werden oder werden können. Wenn an einzelnen Standorten also beispielsweise kein Telefon oder Internetanschluss zugänglich ist, kann der Dienstgeber auch die Telefonrechnung der Lehrkräfte für Gespräche mit Eltern oder Kollegen oder die Kosten für eine dienstliche Nutzung eines privaten mobilen Internets übernehmen.

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1014:
Der Gewaltgeber ist verbunden, dem Gewalthaber allen zur Besorgung des Geschäftes nothwendig oder nützlich gemachten Aufwand, selbst bey fehlgeschlagenem Erfolge, zu ersetzen, und ihm auf Verlangen zur Bestreitung der baren Auslagen auch einen angemessenen Vorschuß zu leisten; er muß ferner allen durch sein Verschulden entstandenen, oder mit der Erfüllung des Auftrages verbundenen Schaden vergüten.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12018743/NOR12018743.html

Mit freundlichen Grüßen,

Martina Glatz
+43 664 6145370
martina.isabel.glatz@gmail.com

P.S. des Infonetzwerks:

Auf der Infonetzwerk-Homepage www.noe-musikschulinfo.net
sind unter "Informationen" und "Fahrtkosten" Informationen zu
+ Pendlerpauschale
+ Fahrtkostenzuschuss (für Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort)
+ Kilometergeld (für Ortswechsel in Verbänden am selben Tag) und 
+ Reisekostenvergütungen (für Dienstreisen zu Wettbewerben, Fortbildungen etc.)
zusammengefasst.

MfG Katharina Rosenberger

--

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net 
noe-mslehrer@gmx.at

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