Home  Druckversion  Sitemap 

Dienstrecht

Gesetze 

Unser Musikschullehrer-Dienstrecht ist im Wesentlichen im § 46 des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes (GVBG) geregelt (Arbeitszeit, Einstufung usw.):

NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976

In Dingen, die dort nicht geregelt sind (z.B. Bestimmungen zu Dienstvertrag, Kündigung usw.), findet das Vertragsbedienstetengesetz (VBG) des Bundes "sinngemäß" auf uns Anwendung:

Vertragsbedienstetengesetz 1948

Darüber hinaus gibt es jede Menge weitere Verweise und weitere gesetzliche Grundlagen (Beamtendienstrechtsgesetz, Gehaltsgesetz, NÖ Gemeindebeamtendienstordnung u.v.m.) - sh. unten verlinkter Gesetzes-Stammbaum...

Infos 

Gesetzes-Stammbaum 2015
interaktive PowerPoint-Bildschirmpräsentation
mit allen Gesetzen rund ums Musikschulwesen
und deren Verweisen untereinander

Bedienungsanleitung zum Gesetzes-Stammbaum

 

Adventkalender 2012
mit Informationen der Gewerkschaft zu verschiedenen Themen:

 

 
CMS von artmedic webdesign