Dienstrecht
Gesetze
Unser Musikschullehrer-Dienstrecht ist im Wesentlichen im § 46 des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes (GVBG) geregelt (Arbeitszeit, Einstufung usw.):
NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976
In Dingen, die dort nicht geregelt sind (z.B. Bestimmungen zu Dienstvertrag, Kündigung usw.), findet das Vertragsbedienstetengesetz (VBG) des Bundes "sinngemäß" auf uns Anwendung:
Vertragsbedienstetengesetz 1948
Darüber hinaus gibt es jede Menge weitere Verweise und weitere gesetzliche Grundlagen (Beamtendienstrechtsgesetz, Gehaltsgesetz, NÖ Gemeindebeamtendienstordnung u.v.m.) - sh. unten verlinkter Gesetzes-Stammbaum...
Infos
Gesetzes-Stammbaum 2015
interaktive PowerPoint-Bildschirmpräsentation
mit allen Gesetzen rund ums Musikschulwesen
und deren Verweisen untereinander
Bedienungsanleitung zum Gesetzes-Stammbaum
Adventkalender 2012
mit Informationen der Gewerkschaft zu verschiedenen Themen: