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Einstufung

Entlohnungsgruppen (ms1-4):

Die Entlohnungsgruppe richtet sich nach der Ausbildung.

GVBG § 46d Aufnahmeerfordernisse der Musikschullehrer

TABELLE ENTLOHNUNGSGRUPPEN
(Quelle: Handbuch für Musikschulen S. 76-77)


Entlohnungsstufen (1-19):

Die Entlohnungsstufe richtet sich nach den Vordienstzeiten.

GVBG § 46h Stichtag und Vorrückung in höhere Entlohnungsstufen

Mitglieder können ihren Stichtag von der Gewerkschaft nachrechnen lassen: Ansprechpartner Younion NÖ

 

Adventkalender 2012:
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