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Adventkalender 12. Dienstvertrag

12. Dez. 2012

Adventkalender 12. Fenster
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Bekomme ich einen neuen Dienstvertrag, wenn sich an
meiner Stundenanzahl etwas ändert?

Korrekterweise müsste jede Änderung des Dienstverhältnisses (Beschäftigungsausmaß, Einstufung, Einreihung) in einem schriftlichen Nachtrag zum Dienstvertrag festgehalten und von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden. Jedoch gelten mündliche Vereinbarungen ebenso als bindende Verträge. Somit kommt es rechtlich auch zu einer Vertragsänderung, wenn kein schriftlicher Nachtrag ausgestellt wird – sofern nicht einer der Vertragspartner ausdrücklich Einspruch gegen die Änderung erhebt.

Mehr häufige Fragen und Antworten zum Thema Dienstvertrag (Einreihung, Vorrückung, Stundensicherheit...) unter:
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P.S. Die Stichtagsberechnung hat sich kürzlich geändert:

Ab diesem Schuljahr sind für neue Verträge Vordienstzeiten und Ausbildungszeiten bereits ab der Vollendung der 9. Schulstufe (ca. 15. Lebensjahr) anzurechnen - allerdings mit der 1. Vorrückung erst nach 5 Jahren.

Lehrkräfte mit älteren Verträgen können bis 31. 12. 2012 einen Antrag auf Neuberechnung stellen, jedoch muss im Einzelfall geprüft werden, ob dies überhaupt sinnvoll ist! Die Dienstrechtsexperten der Gewerkschaft beraten Sie gerne:

http://www.gdg-kmsfb.at/servlet/ContentServer?pagename=C01B/Page/Index&n=C01_73.2.1

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Eine Initiative des Musikschullehrerausschusses der Gewerkschaft:
www.gdg-kmsfb.at/musikschullehrer

In Zusammenarbeit mit dem Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen:
www.noe-musikschulinfo.net

Konzept: Martina Glatz
Cartoons: Mathias Jan Daxner

© 2012 Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – 
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Tel.: 01/ 313 16 - 83780
Fax: 01/ 313 16 - 83892
Mail: 
niederoesterreich@gdg-kmsfb.at

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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