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Info 257

Wussten Sie, dass...?
(über Talenteklassen, Musikschulplan, Punktewert usw.)

26. Juni 2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ein paar weitere Informationen rund um den Bericht des Landesrechnungshofs zur Musikschulförderung in einer letzten Aussendung zusammengefasst:


Vielleicht können Sie sich noch an das "Talentehaus" erinnern: In dessen Rahmen sollte dieses Schuljahr in Grafenegg "Exzellenzförderung" von Kindern und Jugendlichen im Fach Violine angeboten werden. Nach einigen Protesten aus NÖ Musikschulen wurde schließlich angekündigt, dass das "Pilotprojekt" in Zusammenarbeit mit dem Musikschulmanagement "adaptiert bzw. reorganisiert" werden solle. (sh. INFO 211 und INFO 215 (Punkt 5.))

Wussten Sie, dass die Violinpädagogin Mag. Alexandra Ruth Rappitsch, die vom Geschäftsführer der NÖ Landesakademie, Dr. Christian Milota, fürs "Talentehaus" von Vorarlberg nach Niederösterreich geholt wurde, nun in Grafenwörth unterrichtet (der Heimatgemeinde des Präsidenten des Gemeindevertreterverbandes der Volkspartei NÖ, LAbg. Bgm. Ing. Mag. Alfred Riedl)?

Sie unterrichtet zwar angeblich im Musikschulgebäude, jedoch nicht innerhalb des Musikschulverbands, sondern im Rahmen einer eigenen "Talenteklasse", mit der sich die Musikschule jedoch bis zu einem gewissen Grad zu identifizieren scheint, angesichts dessen, wie auf der Homepage der Musikschule Region Wagram über Prima la Musica und die Preisträger der Talenteklasse berichtet wird:

"Die SchülerInnen der Musikschule Region Wagram erreichten in den letzten Tagen Top-Ergebnisse beim Prima la Musica Wettbewerb.
Insgesamt fahren SECHS (!) Schüler der Musikschule Region Wagram zum Bundeswettbewerb. Weitere FÜNF (!) Schüler der Talenteklasse konnten ebenfalls eine Entsendung zum Bundeswettbewerb erzielen.
Quasi als "Zugabe" gibt es NEUN (!) 1. Preise der erfolgreichen jungen Talente."

http://www.musikschule-region-wagram.at/videos/2-news/74-prima-la-musica-2014.html

Bei der NÖ Landesakademie scheint die renommierte und erfolgreiche Kollegin ebenfalls nach wie vor beschäftigt zu sein. Wie aus der Homepage der Landesakademie hervorgeht ist sie im Bereich "Talente & Begabung" tätig.
http://noe-lak.at/ueber-uns/team 
http://noe-lak.at/node/914


Wussten Sie, dass laut Entwurf des aktuellen Musikschulplans fürs kommende Schuljahr die Musikschulen von Grafenwörth (der Heimatgemeinde des VP-Gemeindevertreterverbands-Präsidenten LAbg. Bgm. Ing. Mag. Alfred Riedl) und Waidhofen an der Ybbs (der Heimatgemeinde des Landeshauptmann-Stellvertreters Mag. Wolfgang Sobotka) mit jeweils 10 zusätzlichen geförderten Wochenstunden die meisten Stunden dazubekommen sollen, während Wr. Neustadt (sicher nur zufällig gleichzeitig Sitz der NÖ Außenstelle der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe) mit minus 25 die meisten Stunden verliert?

http://www.noel.gv.at/bilder/d79/2014-06-20_BG_T_Musikschulplan.pdf

Sicher gilt für die Josef Matthias Hauer Musikschule der Stadt Wr. Neustadt ebenfalls die Angabe, die über solche Stundenverluste im Musikschulbeirat üblicherweise getätigt wird, nämlich dass die Musikschule die Stunden "nicht mehr benötigt". Sicher sind die Stundenzuwächse der Musikschule Region Wagram (Grafenwörth) und der Musikschule Waidhofen-Ybbstal (Waidhofen an der Ybbs) wohlbegründet - angesichts dessen, dass beide Musikschulen je eine neue Gemeinde in ihre Verbände aufnehmen. Allerdings beinhaltet der aktuelle Musikschulplan auch andere Musikschulverbände, die zwar Orte, aber keine Stunden dazubekommen sollen, und ich habe auch von anderen Musikschulen gehört, deren ungeförderte bzw. von den Gemeinden alleine geförderte Stunden weit über dem Landesförderkontingent liegen, und die schon Jahre lang vergeblich um dringend benötigte Erhöhungen ansuchen - ganz abgesehen von den vielzitierten "weißen Flecken" (Gemeinden, in denen es noch gar keine Musikschulen, jedoch Bedarf danach gibt)...

"Um dabei eine gleichmäßige Versorgung aller Landesbürger mit Musikschulunterricht zu erreichen, hat die NÖ Landesregierung eine bedarfsgerechte, möglichst ausgewogene und sinnvoll aufeinander abgestimmte regionale Verteilung der unterschiedlichen Größen und Ausbildungsangebote der Musikschulen anzustreben. Zu diesem Zweck hatte die Landesregierung einen NÖ Musikschulplan zu erlassen, der die Grundlage für die Fördermittelvergabe bildete und das Musikschul-Entwicklungskonzept (§ 3) beinhaltete. Dieses legte folgende fünf kulturpolitische Ziele fest:
A. Regionale Verteilung (Standorteignung): Der Musikschulplan soll eine bedarfsgerechte, möglichst ausgewogene und aufeinander abgestimmte regionale Verteilung der Musikschulen entsprechend den spezifischen Eignungen der jeweiligen Standorte und Gebiete bieten.
B. Flächendeckendes Angebot: Der Musikschulplan soll weiterhin ein flächendeckendes Angebot mit Musikschulunterricht zum Ziel haben.
C. Stadt-Land-Ausgleich: Ein entsprechender Ausgleich zwischen den zentralen Orten und dem ländlichen Raum soll durch einen Musikschulplan vorgenommen werden.
D. Öffentliche Akzeptanz: Schaffung eines Ausgleichs der Interessen zwischen bestehenden Standorten mit unterschiedlichem Entwicklungsstand.
E. Verteilung der Fördermittel: Der Musikschulplan soll die regionale Verteilung der Fördermittel im höchstmöglichen Ausmaß zu einer qualitativen Verbesserung der NÖ Musikschullandschaft einsetzen."

(Bericht des Landesrechnungshofs S. 31)

"Im Jahr 2012 beschloss der Musikschulbeirat einstimmig mit dem Entwurf für einen neuen NÖ Musikschulplan eine Umschichtung von geförderten Wochenstunden. Zustandekommen und Begründung dieser Umschichtung waren teilweise nicht nachvollziehbar. Die Abteilung Kunst und Kultur K1 versandte den Vorschlag des Musikschulbeirats mit einer Frist bis zum 25. Mai 2012 zur Stellungnahme.
Dazu langte unter anderem am 21. Mai 2012 die Stellungnahme einer Musikschule im Bürgerbüro Landhaus ein, welche um die Zuerkennung von 30 zusätzlichen geförderten Wochenstunden ersuchte. Diese Stellungnahme konnte laut Mitteilung der Musikschulmanagement Niederösterreich GmbH wie viele andere Ansuchen auf Mehrstunden nicht berücksichtigt werden, zumal der Musikschulbeirat nicht mehr befasst werden konnte und zusätzliche Wochenstunden anderen Musikschulen weggenommen werden müssten.
Der Landesrechnungshof verwies auf das NÖ Musikschulgesetz 2000, wonach der Musikschulbeirat einen nach Regionen untergliederten NÖ Musikschulplan vorschlägt und die Musikschulerhalter dazu innerhalb einer angemessen festgesetzten Frist Stellung nehmen können. Er empfahl, den Ablauf zur jährlichen Anpassung des NÖ Musikschulplans so zu ändern, dass sich der Musikschulbeirat mit rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen zeitnah befassen kann."

(Bericht des Landesrechnungshofs S. 67)
"Außerdem stellte der Landesrechnungshof fest, dass die Gesamtanzahl der geförderten Unterrichtsstunden im NÖ Musikschulplan seit dem Jahr 2009 nicht mehr erhöht worden war, sondern wie am 24. März 2010 im Musikschulbeirat festgehalten ohne weitere Begründung keine weiteren Wochenstunden vergeben wurden."
(Bericht des Landesrechnungshofs S. 68)
"Der Landesrechnungshof empfahl der Abteilung Kunst und Kultur K1 die Verteilung der Wochenstunden und den Anteil der geförderten Wochenstunden unter Einbeziehung der Entwicklung der Schülerzahlen zu evaluieren, um  einen Mehrbedarf an geförderten Wochenstunden wirtschaftlich und zweckmäßig berücksichtigen zu können. Dabei sollte insbesondere die starre Grenze der Wochenstundenförderung hinterfragt werden."
(Bericht des Landesrechnungshofs S. 69)


Wussten Sie, dass der Punktewert zuletzt gleich geblieben ist, und im nächsten Schuljahr angeblich sogar Gefahr läuft zu sinken?

Wie bereits in der INFO 255 ausgeführt, erfolgt die Wochenstundenförderung je nach Einstufung der Lehrkräfte einer Musikschule nach einem Punktesystem, wobei für höhere Entlohnungsgruppen (ms1-4) und Entlohnungsstufen (1-19) jeweils mehr Punkte vorgesehen sind. Wie viel Geld eine Musikschule jedoch am Ende bekommt, ergibt sich erst aus dem so genannten "Punktewert":

"Der Wert eines Punktes in Euro ergibt sich aus den für die Wochenstundenförderung zur Verfügung stehenden jährlichen Budgetmitteln geteilt durch die Gesamtanzahl der Punkte der in den NÖ Musikschulen geförderten Wochenstunden."
(Musikschulgesetz § 13 Abs. 3 Punkt 2.:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2006078/LRNI_2006078.html)

Nachdem die Gehälter der Lehrkräfte nicht nur durch ihre zweijährliche Vorrückung (Biennalsprünge) steigen, sondern auch durch Gehaltserhöhungen bzw. zumindest Inflationsanpassungen infolge der normalerweise jährlichen Gehaltsverhandlungen, kommt ein Gleichbleiben des Punktewerts einer Förderungskürzung bzw. Abwälzung der 'automatischen' Mehrkosten auf die Gemeinden gleich. Das führt in weiterer Folge oft dazu, dass entweder die Tarife erhöht werden müssen - was letztendlich leider auch oft zu Abmeldungen auf Kosten der Lehrer führen kann - oder dass den Musikschullehrern gar unmittelbar Stunden gekürzt oder ihnen mehr 25minütige Einheiten oder Kleingruppen zugeteilt werden (für die die Schulerhalter meist mehr Geld einnehmen, ohne den Lehrkräften mehr dafür zu bezahlen).

"Der Anreiz der Musikschulförderung, höher qualifiziertes Lehrpersonal zu beschäftigen, wirkte sich auf die Gesamtkostenstruktur der Musikschulen aus. Gemessen an den Gesamtausgaben stieg der Anteil der Personalkosten für Musikschullehrer von rund 87 Prozent im Jahr 2009 auf rund 90 Prozent im Jahr 2012."
(Bericht des Landesrechnungshofs S. 36)

"Von dem für die Musikschulförderung veranschlagten Gesamtbetrag waren die Basis- und die Strukturförderung abzuziehen. Der verbleibende Betrag stand für die Wochenstundenförderung zur Verfügung und bestimmte den Punktewert der Wochenstunde in Euro. Dieser Punktewert ergab sich aus dem - nach Abzug der Basis- und Strukturförderung - verbleibenden Betrag geteilt durch die Gesamtanzahl der Punkte der in den NÖ Musikschulen geförderten Wochenstunden. Die Wochenstundenförderung für die einzelnen Musikschulen errechnete sich aus dem Punktewert in Euro und der Anzahl der geförderten Wochenstunden der Musikschule."
(Bericht des Landesrechnungshofs S. 39-40)
"In der Praxis wurde der Punktewert jedoch nicht anhand der veranschlagten Beträge ermittelt, sondern zunächst aus drei bis vier Varianten ein Punktewert festgelegt und damit die Höhe der Förderung bemessen."
(Bericht des Landesrechnungshofs S. 40)
"Die Festlegung des Punktewerts in Euro für das Jahr 2010 erfolgte durch einen Aktenvermerk der Abteilungsleitung ohne nachvollziehbare Begründung.
Die Berechnungsweise entsprach nicht dem NÖ Musikschulgesetz 2000, wonach der Punktewert in Euro aus den für die Wochenstunden zur Verfügung stehenden jährlichen Budgetmitteln – nach Abzug der Basis- und der Strukturförderung – zu bestimmen war.
Die an die Kultur.Region.Niederösterreich GmbH weitergeleiteten Landesmittel (Voranschlagsbeträge) wurden im betreffenden Rechnungsjahr nicht zur Gänze für Förderungen nach dem NÖ Musikschulgesetz 2000 verbraucht, obwohl bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 12 Abs 5 NÖ Musikschulgesetz 2000 ein Rechtsanspruch bestand.
Die nicht verbrauchten Beträge wurden in der Gesellschaft belassen. Der Landesrechnungshof hätte erwartet, dass die Abteilung Kunst und Kultur K1 sicherstellt, dass die vom NÖ Landtag für die Musikschulförderung bereitgestellten Mittel dem gesetzlichen Zweck entsprechend im jeweiligen Förderjahr verwendet werden."

(Bericht des Landesrechnungshofs S. 42)


Wussten Sie, dass innerhalb der hypothetischen "Drittellösung" der Finanzierung des NÖ Musikschulsystems die Gemeinden statistisch gesehen die höchsten Kosten getragen haben?

"Laut der jährlichen von der Musikschulmanagement Niederösterreich GmbH erstellten Musikschulstatistik trugen die Musikschulerhalter von 2009 bis 2012 den größten finanziellen Anteil, gefolgt vom Land NÖ und den Eltern bzw. von den Musikschülern.
Im Jahr 2012 steuerten die Musikschulerhalter rund 38 Prozent zur Finanzierung des Gesamtaufwands bei (rund 43 Prozent im Jahr 2009). Der Landesanteil betrug rund 36 Prozent (rund 32 Prozent im Jahr 2009) und das Schulgeld bzw. Elternbeiträge rund 26 Prozent (rund 25 Prozent im Jahr 2009)."

(Bericht des Landesrechnungshofs S. 4)

...wobei diese durchschnittlichen Prozentwerte durchaus nicht auf alle Musikschulen anwendbar sind - schon allein, weil ja überall unterschiedliche Tarife eingehoben werden.

"An den NÖ Musikschulen wurden im Prüfungszeitraum (2009-2012) rund 800 unterschiedliche Tarifformen angewandt. Gesetzliche Vorgaben dafür bestanden nicht."
(Bericht des Landesrechnungshofs, Zusammenfassung S. II)


Wussten Sie, dass der Rechnungshof nicht die GmbHs selbst prüfen kann, sondern nur deren Geschäftsbesorgung für das Amt der NÖ Landesregierung?

"Im Übrigen war die Gebarung der Gesellschaften nicht Gegenstand der Prüfung. Daher bezogen sich die Prüfungsergebnisse auf die zuständigen Stellen der NÖ Landesregierung."
(Bericht des Landesrechnungshofs S. 1)

"Mit den Geschäftsbesorgungsverträgen verlagerte das Land NÖ nahezu die gesamte Abwicklung der Förderungen im Bereich NÖ Volkskultur, Museen und Sammlungen sowie Musikschulen auf zwei Gesellschaften. In diesen Gesellschaften entstand theoretisches und praktisches Fachwissen, welches wesentlich zur Entwicklung dieser Bereiche beitrug.
Der Landesrechnungshof wies darauf hin, dass die Abteilung Kunst und Kultur K1 von diesen externe Ressourcen zunehmend abhängig wurde. Das bedeutete ein Gebarungsrisiko, weil das Land NÖ weder an den Gesellschaften beteiligt noch Mitglied bei den Gesellschaftern, dem Verein „Volkskultur Niederösterreich (Verband für regionale Kulturarbeit)“ und dem Verein „Volkskultur Niederösterreich – NÖ Volksliedwerk“ war.
Die Geschäftsbesorgungsverträge waren auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, konnten jedoch von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr mit 31. Dezember eines jeden Jahres ohne Angabe von Gründen mit eingeschriebenem Brief oder aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund wäre beispielsweise eine trotz Mahnung wiederholte und grobe Vertragsverletzung oder die Eröffnung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens.
Die Kündigung oder Nichterfüllung der Verträge würde die Abteilung Kunst und Kultur K1 vor das Problem stellen, die Abwicklung der Förderungen übernehmen zu müssen, was ohne entsprechende Ressourcen insbesondere im Bereich der Musikschulen nicht zu bewältigen wäre."

(Bericht des Landesrechnungshofs S. 8)

In diesem Sinne wünsche ich den GmbHs ein langes Leben! Denn - und das meine ich jetzt überhaupt nicht zynisch, sondern vollkommen ernst - ich schätze das Musikschulmanagement (und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) in vielerlei Hinsicht, vor allem im Hinblick auf ihre organisatorischen Tätigkeiten, als sehr professionellen Betrieb. Bei allen Vorbehalten gegen den herrschenden Zeitungeist des Messbarkeits- und Exzellenzdenkens habe ich als Lehrer ganz persönlich sowohl bei Wettbewerben und Fortbildungen als auch mit dem Jugendjazzorchester, von dem einige meiner Ensembleschüler stark profitiert haben, bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Und bei allen musikschulpolitischen Differenzen halte ich es für bestimmt keine leichte Aufgabe, den finanziellen und politischen Vorgaben der Entscheidungsträger und gleichzeitig den Interessen aller am Musikschulwesen Beteiligten gerecht zu werden...!

Mit der Bitte um Weiterleitung übers Infonetzwerk
und nachdenklichen Grüßen,

Martina Glatz
martina.isabel.glatz@gmail.com 

Musikschullehrerausschuss:
www.gdg-kmsfb.at/musikschullehrer

Bericht des Landesrechnungshofes über die Geschäftsbesorgung zur Förderung der NÖ Volkskultur, Museen, Sammlungen und der NÖ Musikschulen:
http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/04/426/426B.pdf


Quelle: Landtag NÖ - Landtagsvorlagen - Berichte - 2014
http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/04/426/426.htm

--

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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