Info 242
Pendlerrechner
20. März 2014
Liebe KollegInnen,
die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales wurde durch den neuen Pendlerrechner ersetzt. Wenn dieser ergibt, dass einem Arbeitnehmer Pendlerpauschale und Pendlereuro zustehen, kann das Ergebnis ausgedruckt und bis spätestens 30. Juni 2014 beim Arbeitgeber abgegeben werden. Damit wird gleichzeitig auch der Fahrtkostenzuschuss beantragt.
www.bmf.gv.at/pendlerrechner
Laut Medienberichten wird der Pendlerrechner derzeit von der Volksanwaltschaft geprüft:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140307_OTS0102/volksanwaltschaft-leitet-pruefverfahren-zum-pendlerrechner-ein
Der Musikschullehrerausschusses der Gewerkschaft sieht den Pendlerrechner auch für die Musikschullehrer kritisch. Anbei eine diesbezügliche Anfrage der Vorsitzenden an das Finanzministerium.
www.gdg-kmsfb.at/musikschullehrer ("Fragen an die Politik")
MfG Katharina Rosenberger
P.S. Ergänzung zur INFO 202 :
Mit der Aliquotierung der Pendlerpauschale für Teilzeitbeschäftigte wurde auch der Fahrtkostenzuschuss je nach Anzahl der Arbeitstage gedrittelt (sh. Gehaltsgesetz 1956 § 20b Absatz 2 Ziffer 3).
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40159144/NOR40159144.html
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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
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