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Info 116

Prüfungsverfahren der Volksanwaltschaft

27. Jun. 2011 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei die Antwort der Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits auf meine Eingabe (sh. Info 111):

ANTWORT VOLKSANWALTSCHAFT

Demnach wird der Änderung der Förderverordnung unter dem Aspekt der Altersdiskriminierung zwar nicht allgemein nachgegangen werden, jedoch einzelnen Fällen sehr wohl, und zwar sowohl 'Härtefällen' betroffener Lehrkräfte, als auch Fallbeispielen erwachsener Musikschüler, deren musikalisches Ausbildungsvorhaben durch die Erwachsenenregelung im Musikschulplan beeinträchtigt oder unfreiwillig unterbrochen wurde.

Klassische Beispiele wären etwa:

  • Ein Pensionist hat sich gerade eine elektronische Orgel gekauft und begonnen Unterricht zu nehmen mit dem erklärten Ziel, den Kirchenchor begleiten können zu wollen. Den ungeförderten Einzelunterricht kann er sich nicht leisten. Der Vierergruppenunterricht verschiedener Erwachsener unterschiedlicher Ausbildungsniveaus in einem Unterrichtsraum mit nur einer Orgel erweist sich als nicht zielführend...
  • Eine 19jährige Cellistin möchte nach der Matura ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren und sich währenddessen auf die Aufnahmsprüfung an der Musikuniversität vorbereiten. Ihre Musikschule lässt außerhalb der Ausnahmeregelungen im Musikschulplan keine Anmeldungen erwachsener Schüler zu. Eine Vierergruppe kommt in Ermangelung weiterer Celloschüler nicht zustande... 

Inwiefern ein möglicher Widerspruch zum Musikschulgesetz vorliegt, wenn für Erwachsenenunterricht nicht nur die Tarife erhöht werden, sondern Erwachsene gar keine Möglichkeit erhalten, sich für den Musikschulunterricht anzumelden, muss laut telefonischer Auskunft des Sachbearbeiters der Volksanwaltschaft noch geprüft werden.

Bitte um Weiterleitung dieser Nachricht an betroffene Kollegen sowie an erwachsene Musikschüler, und um zahlreiche Sachverhaltsdarstellungen Betroffener - und zwar bitte direkt an die Volksanwaltschaft. Zwar leite ich alle Zusendungen gerne weiter, jedoch bedarf deren Bearbeitung offenbar einer Vollmacht, sodass es einfacher erscheint, sich direkt an die zuständige Volksanwältin zu wenden:

Volksanwaltschaft
1015 Wien, Singerstraße 17
Telefon +43 / (0)1 / 515 05-121
Fax +43 / (0)1 / 515 05-180
E-Mail: vac@volksanwaltschaft.gv.at
http://www.volksanw.gv.at/das-team/terezija-stoisits

Die beiliegenden 'Vorlagen' in Form der bereits erfolgten Beschwerde von Dieter-H. Jelinek sowie des Entwurfs eines 'Steckbriefs' zum Ausfüllen für potentielle 'Fallbeispiele' mögen dazu dienen, die entsprechenden Eingaben zu erleichtern:

FALLBEISPIEL JELINEK

STECKBRIEF FALLBEISPIELE

In dem Zusammenhang sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Musikschulplan bezüglich der Unterrichtsform wirklich nur Vierergruppen als Ausnahme vorsieht: Wochenstunden, die im Einzelunterricht bzw. Gruppenunterricht zu Zweit oder zu Dritt von Erwachsenen über 19 Jahren und im Falle des Besuches des Hauptfachs Gesang von Erwachsenen über 28 Jahren besucht werden, werden nicht im Rahmen der in der Anlage 2 festgelegten Zahl der geförderten Wochenstunden gefördert. - wie auch vom Musikschulmanagement in einer Stellungnahme an den Kurier bestätigt: "Eine Einheit pro Monat ist eigentlich nicht erlaubt", sagt Michaela Hahn. - von anderen 'österreichischen Lösungen' ganz zu schweigen...

Jetzt liegt es an euch!
Mit freundlichen Grüßen,

Martina Glatz
0664 / 614 53 70
martina.isabel.glatz@gmail.com

P.S. des Infonetzwerks:

Dieter-H. Jelinek hat zusätzlich zu seiner Homepage für die Generation 50+ nun auch eine Plattform für erwachsene Musikschüler "Musik 19+" sowie ein entsprechendes "Forum 19+" eingerichtet:

http://www.dieterjelinek.at/Musik_19+/index.html

MfG Katharina Rosenberger

--

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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