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Info 051

Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr

19. Apr. 2010

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

der Europäische Gerichtshof hat wie folgt entschieden:

Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 18. Juni 2009
(Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs — Österreich) — David Hütter/Technische Universität Graz
(Rechtssache C-88/08) ( 1 )
(Richtlinie 2000/78/EG — Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf — Diskriminierung wegen des Alters — Festlegung des Entgelts von Vertragsbediensteten des Staates — Ausschluss der vor Vollendung des 18. Lebensjahrs erworbenen Berufserfahrung) (2009/C 180/24) Verfahrenssprache:
Deutsch Vorlegendes Gericht Oberster Gerichtshof Parteien des Ausgangsverfahrens Kläger: David Hütter Beklagte: Technische Universität Graz Gegenstand Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) — Auslegung der Art. 1, 2 und 6 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16) — Verbot der Diskriminierung wegen des Alters — Nationale Regelung, die bei der Bestimmung des Arbeitsentgelts für Vertragsbedienstete die Anrechnung der vor Erreichung des 18. Lebensjahrs zurückgelegten Dienstzeiten ausschließt Tenor Die Art. 1, 2 und 6 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die, um die allgemeine Bildung nicht gegenüber der beruflichen Bildung zu benachteiligen und die Eingliederung jugendlicher Lehrlinge in den Arbeitsmarkt zu fördern, bei der Festlegung der Dienstaltersstufe von Vertragsbediensteten des öffentlichen Dienstes eines Mitgliedstaats die Berücksichtigung von vor Vollendung des 18. Lebensjahrs liegenden Dienstzeiten ausschließt.

Wir empfehlen daher allen Kolleginnen und Kollegen die bereits vor dem 18. Lebensjahr in einem Dienst- oder Lehrverhältnis zu einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinden - auch EU-Raum) gestanden sind beim Dienstgeber einen Antrag auf rückwirkende Anrechnung dieser Zeiten für die Berechnung des Stichtages - und somit Verbesserung der Einreihung - zu stellen.

Auf Grund des Urteiles des EuGH werden derzeit bereits Sozialpartnergespräche auf Bundesebene, mit dem Ziel eine europakonforme Regelung, zu treffen, geführt. In weiterer Folge wird dieses Ergebnis auch auf alle anderen öffentlichen Dienstverhältnisse umzulagen sein.

Der Antrag ist erforderlich um eine Verjährung zu verhindern bzw. diese zu hemmen.

Wir ersuchen dich dieses Mail an alle Kolleginnen und Kollegen weiterzuleiten.


(See attached file : Urteil EuGH 2009 - Diskriminierung auf Grund Alter.pdf)


mit gewerkschaftlichen Grüßen

KR Franz Leidenfrost - Landessekretär
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ÖGB - GdG-KMSfB NÖ
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Landesgruppe NÖ
1090 Wien, Maria Theresienstraße 11
Tel.: 01/31316/83785, FAX: 01/31316/83892
www.gdg-kmsfb.at, www.sowegeno.at
ZVR: 576439352

--

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net 
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