Home  Druckversion  Sitemap 

Info 300

Verjährung der Ansprüche auf Jubiläumszuwendung

1. Juni 2015

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielen Dank für die zahlreichen positiven Rückmeldungen zur vorigen Info über die Jubiläumszuwendung! Aufgrund etlicher Anfragen bezüglich der Verjährung dieser Ansprüche habe ich noch eine Rechtsauskunft der Gewerkschaft eingeholt:

Die Dienstrechtsexperten der Gewerkschaft vertreten die Rechtsauffassung, dass die (dreijährige) Verjährung der Ansprüche auf Jubiläumszuwendungen mit dem Datum des OGH-Urteils (am 27.11.2012) beginnt, da ab diesem Zeitpunkt eine neue Judikatur vorliegt.

Das heißt, dass bis zum November 2015 Anträge auf Nachzahlungen der Jubiläumszuwendung gestellt werden können und zwar auch dann, wenn diese bereits vor dem Jahr 2012 fällig gewesen wären.

Mit freundlichen Grüßen,

Martina Glatz
Musikschullehrerausschuss
www.gdg-kmsfb.at/musikschullehrer

--

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.

 
CMS von artmedic webdesign