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Info 339

Gespräch mit dem Fachinspektor für Musikerziehung und Instrumentalunterricht

5. Okt. 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

was wisst ihr über das Öffentlichkeitsrecht und über die Zuständigkeiten des Landesschulrats?

Wussten Sie, dass der Schulerhalter einer Musikschule laut Privatschulgesetz nachweisen muss, "dass er über Schulräume verfügt, die baulich und einrichtungsmäßig dem Zweck und der Organisation der Privatschule sowie den Grundsätzen der Pädagogik und der Schulhygiene entsprechen"?
Wussten Sie, dass er ferner nachzuweisen hat, dass die Musikschule "die zur Durchführung des Lehrplanes notwendigen Lehrmittel und sonstigen Ausstattungen und Einrichtungen aufweist"?
Wussten Sie, dass die für die Überwachung der Erfüllung dieser gesetzlichen Bestimmungen zuständige Schulbehörde der Landesschulrat für NÖ ist?

Nachdem das Bildungsministerium voriges Schuljahr ein neues Organisationsstatut für NÖ Musikschulen (mit Öffentlichkeitsrecht) erlassen hat, hat sich der Musikschulausschuss der Gewerkschaft mit dem fürs uns zuständigen Fachinspektor des Landesschulrats zu einem Gespräch getroffen - vor allem über folgende Themen:

  1. Zuständigkeiten: insbes. Meldepflicht der Schulerhalter bei räumlichen und personellen Änderungen
  2. Öffentlichkeitsrecht: insbes. Befreiung vom Instrumentalunterricht in Musikgymnasien und Organisationsstatut des Ministeriums

Wussten Sie, dass dieses Organisationsstatut nicht nur ein Muster, sondern eine verbindliche Vorgabe für die Musikschulen mit Öffentlichkeitsrecht darstellt?
Wussten Sie, dass das Organisationsstatut unter anderem - wenn nicht vor allem - einen Ausbildungsplan mit einer Prüfungsordnung im Anhang enthält?
Wussten Sie, dass darin ordentliche und außerordentliche Schüler vorgesehen sind? ...und dass es schon jetzt Musikschulen mit Öffentlichkeitsrecht in NÖ gibt, die außerordentlichen Schülern (die nur den Hauptfachunterricht besuchen und sich dem 'ordentlichen' Ausbildungs- und Prüfungssystem nicht unterziehen) höhere Tarife verrechnen?

INTERVIEW LSR FI MAG. GRUBER

Im Anhang zum Interview befinden sich u.a. die Kontaktdaten des Fachinspektors für Musikerziehung und Instrumentalunterricht, Mag. Andreas Gruber, Fußnoten mit den Paragraphen aus den entsprechenden rechtlichen Grundlagen (v.a. des Privatschulgesetzes) sowie Links zum Organisationsstatut für NÖ Musikschulen, zur "Kooperations-Broschüre" des Bildungsministeriums, zum Rundschreiben zur "Befreiung vom Pflichtgegenstand Instrumentalunterricht" u.v.m.

Unter folgendem Link des "Netzwerks Musikpädagogik" sind ebenfalls weiterführende Informationen zu den genannten Themen zu finden:
http://musik.lsr-noe.gv.at/index.php/musikschulen.html

Mit freundlichen Grüßen,
Martina Glatz

Musikschulausschuss (YOUNION NÖ):
http://www.younion.at/cms/C01/C01_13.4.5.1/ausschuesse/musikschulen

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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