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Info 003

Jahresarbeitszeitmodelle für Lehrer

Mit dem im NÖ-GVBG festgeschriebenen neuen Jahresarbeitszeitmodell für uns Musikschullehrer hat die Dienstgeberseite ihre Vorstellungen eines Musikschullehrerdienstrechts umgesetzt.

Jeder von uns hat bei der Annahme seines Dienstvertrags entschieden, ob die angebotene Bezahlung für die geforderte Leistung adäquat war. Das geschah auf der Basis einer Lehrverpflichtungsdefinition. Nur wenn wir uns eine eigene Vorstellung eines fairen Dienstrechts unter den neuen Formalkriterien (Jahresarbeitszeitmodell) machen, können wir beurteilen, ob das nun gesetzlich verankerte Modell dem beiderseitigen Konsens bei der Unterzeichnung unserer Dienstverträge entspricht.

Deshalb möchte ich alle Kolleginnen und Kollegen aufrufen, sich Gedanken zu machen, wie unter den neuen formalen Kriterien ein Dienstrecht aussehen soll, dass die geforderte Leistung in einem gerechten Verhältnis zur Bezahlung steht. Ideen sind notwendig bezüglich der quantitativen Bewertung der drei Tätigkeitsbereiche (Jahresstunden) aber auch in der qualitativen Bewertung (welche Tätigkeiten) und in der Frage, wer entscheidet, was jeder Lehrer in der Musikschule in welchem Bereich tun soll.

Als Anregung habe ich einen VERGLEICH der Jahresarbeitszeitmodelle für die Pflichtschullehrer und für uns Musikschullehrer beigefügt.

Uns allen muss folgendes bewusst sein! Die nun kommende Studie wird nur die Arbeitszeitbelastung erheben, aber kein neues Dienstrecht bringen. Wenn wir zum Ergebnis kommen sollten, dass das nun gültige Jahresarbeitszeitmodell unsere Tätigkeit nicht abbildet und uns daher benachteiligt, liegt es an uns Musikschullehrern den Gesetzgeber/Dienstgeber zu überzeugen, dass eine Änderung notwendig ist, um wieder faire Bedingungen zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Erich Hafner

 
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