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Info 030

Protokoll vom Treffen bei der Gewerkschaft am 11.Feb.09 um 9.00

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Am vergangenen Mittwoch vormittag fand im Sitzungssaal der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (1090 Wien, Maria-Theresien-Straße 11) ein Musikschullehrer-Treffen mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft, Ing. Christian Meidlinger, dem Büroleiter des Vorsitzenden, Thomas Kattnig, und dem Landessekretär der Landesgruppe Niederösterreich, KR Franz Leidenfrost statt.

Ansprechpartner im Zentralsekretariat der GdG:
http://www.gdg.at/servlet/ContentServer?pagename=C01/Page/Index&n=C01_3.3.10.b

Auch bei diesem Treffen kam zum Ausdruck, dass die jährliche oder teilweise sogar monatliche Unsicherheit unserer Arbeitssituation hinsichtlich potentieller Stundenreduktion eines der Haupt-Probleme und -Stressfaktoren der Musikschullehrer darstellt. Wenn andere Branchen auf Kurzarbeit gesetzt werden, erscheint es in den Nachrichten - viele Musikschullehrer stehen dauernd unter Druck und sind ständig der Evaluation durch ihre Schüler und deren Eltern ausgesetzt, die ihre Präsenz bei öffentlichen Veranstaltungen und ihre Unterrichts- und künstlerische Tätigkeit beurteilen und sich bei den Lehrerwünschen auf ihren Anmeldungen danach orientieren, sowie teilweise auch durch ihre Dienstgeber, die vielleicht Stunden lieber an jene Lehrer vergeben, die die meisten Preise von Wettbewerben nach Hause bringen - ohne pauschale Unterstellungen äußern zu wollen...

Franz Leidenfrost erklärte in diesem Zusammenhang, dass die Stunden eines Fachlehrers nur aliquot zu einer Reduktion der Gesamtstundenanzahl in diesem Fach gekürzt werden können (also z.B. nicht einem Klavierlehrer 5 Stunden weggenommen werden können, weil sich z.B. in diesem Schuljahr so wenig neue Klavierschüler angemeldet haben, während ein anderer Klavierkollege nur 1 Stunde weniger erhält) - jedoch lässt sich die Menge der Schüler leider nicht eins zu eins in Stunden umrechnen, solange die Optionen des Gruppenunterrichts oder 25- und 50minütiger Einheiten jeglichen Spielraum offen lassen: So können bei 10 Blockflöten-Anmeldungen genauso gut 10 ganze Stunden vergeben werden, oder auch nur eine, indem die 10 Anfänger beispielsweise in zwei 25minütigen 5er-Gruppen untergebracht werden...

Außerdem ist die jährliche Stundenanzahl ja nicht nur von der Nachfrage unserer 'Kunden', sondern auch von einer Reihe von - noch dazu ständig wechselnden und damit unberechenbaren - Förderungskriterien abhängig, die hauptsächlich darauf ausgerichtet zu sein scheinen, Kürzungen vorzunehmen und Fördergelder einzusparen: ein bestimmter Anteil 25minütiger Einheiten, ein bestimmter Anteil Gruppen- und Ensembleunterricht, ein begrenzter Anteil bestimmter Instrumente (Keyboard...), ein begrenzter Anteil erwachsener Schüler, in einem Schuljahr vehemente Förderung von Schulkooperationen - im nächsten Forderung der Konzentration auf die Kernaufgaben der Musikschule etc. etc.

In diesem Zusammenhang wurde auch die Rolle des Musikschulmanagements diskutiert, die von einigen Kollegen als problematisch empfunden wird, das jedoch letztendlich nur politische Weisungen ausführt - genauso wie viele Direktoren den Spagat zwischen der Vertretung der Interessen ihrer Lehrer und den Vorgaben ihrer Bürgermeister oder Verbandsobmänner zu meistern haben.

Es wurde auch festgestellt, dass sich die einzelnen Fallbeispiele und Schicksale sehr unterschiedlich darstellen - was möglicherweise als Zeichen dafür zu deuten ist, dass es entweder keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen gibt, die Rechtssituation teilweise unklar ist, oder die Anwendung der Gesetze sehr viel Spielraum offen lässt. Unter anderem herrschte Verwirrung darüber, ob auf die Musikschullehrer nun Landes- oder Bundesrecht anzuwenden sei.

KR Leidenfrost wies darauf hin, dass - solange die Musikschullehrer Gemeindebedienstete seien - der NÖ Landtag für 'unsere' Gesetzgebung zuständig ist, und dass für Musikschullehrer - wie für alle Gemeindebediensteten - das vom NÖ Landtag beschlossene Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz gelte, in dem nur in einzelnen Bestimmungen, die dort nicht extra nochmals ausgeführt werden, auf das Vertragsbedienstetengesetz (der Bundesgesetzgebung) verwiesen wird. Auch die NÖ Landesregierung teilt diese Rechtsauffassung:

"Für Musikschullehrer der NÖ Gemeinden und Gemeindeverbände gelten bei Bestehen eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses die Bestimmungen des III. Abschnittes des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG), LGBI. 2420." (zitiert nach einer Rechtsauskunft der NÖ Landesregierung vom 4. Jänner 2006 zum Thema Reisegebühren und Fahrtkostenzuschuss für Musikschullehrer)

"Auf die an den von den Gemeinden erhaltenen privaten Unterrichtsanstalten verwendeten Vertragslehrer finden die Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 sinngemäß Anwendung.  F ü r   M u s i k s c h u l l e h r e r   g i l t   d i e s  n u r
i n s o w e i t ,   a l s   i m   f o l g e n d e n   n i c h t s   a n d e r e s
b e s t i m m t   i s t ." (Zitat direkt aus dem NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz § 46 Abs. 1.) Die "besonderen Dienstpflichten (Lehramtspflichten) der Musikschullehrer" und andere, die Musikschullehrer betreffenden, Bestimmungen werden dann im § 46a bis 46j ausgeführt z.B.:

Arbeitszeit der Musikschullehrer (Töpfe) § 46c
Aufnahmeerfordernisse der Musikschullehrer § 46d
Bezüge und Monatsentgelt der Musikschullehrer § 46f, § 46g usw. usf.

NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz (im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts):
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2008038/LRNI_2008038.pdf

Schließlich erteilte der Gewerkschafts-Vorsitzende dem Musikschullehrerausschuss der GdG den Auftrag, die Probleme an den NÖ Musikschulen systematisch dahingehend zu analysieren, welche Missstände aus gesetzlichen Grundlagen resultieren und welche aus individueller Willkür auf Dienstgeberseite, und daraus ein Forderungspaket abzuleiten, z.B. die Einrichtung bzw. Klärung der zuständigen Schulaufsicht für Musikschulen - wie von Karl Gottwald gefordert.

Weitere Forderungen, die spontan geäußert wurden:

weg mit den Töpfen
23 Stunden Lehrverpflichtung
gesicherte Stundenanzahl (laut Vertrag)
Musikschulgebäude mit entsprechender Einrichtung
Dienstauto, Diensthandy (oder Vergütung der Kosten)
Sekretariat...

Weiters versicherte der Vorsitzende die Anwesenden einer verstärkten Aufmerksamkeit und Auseinandersetzung der GdG mit der Arbeitssituation der Musikschullehrer aufgrund der Fusion mit der 'Kulturgewerkschaft' KMSfB ("Kunst Medien Sport und freie Berufe").

Gewerkschaft der Gemeindebediensteten: www.gdg.at
Gewerkschaft Kunst Medien Sport freie Berufe: www.kmsfb.at

Fusion der KMSfB mit der GdG: http://www.kmsfb.at/servlet/ContentServer?pagename=S02/Page/Index&n=S02_0.a&cid=1227275555173
http://www.kmsfb.at/servlet/ContentServer?pagename=S02/Page/Index&n=S02_0.a&cid=1228484906910

Der Musikschullehrerausschuss der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten ist derzeit dabei, Informationsveranstaltungen für Musikschullehrer in den einzelnen Regionen vorzubereiten, und Franz Leidenfrost und Gerald Stefl arbeiten an einer Informationsbroschüre für Musikschullehrer in Form vom FAQs (frequently asked questions).

Ansprechpartner der Landesgruppe NÖ:
http://www.gdg.at/servlet/ContentServer?pagename=C01/Page/Index&n=C01_73.2.1

Musikschullehrerausschuss der Gewerkschaft:
sh. Info 014 (www.noe-musikschulinfo.net unter "Infos")

Wer Fragen, Forderungen oder andere Anregungen hat, ist herzlich eingeladen, sich an dem 'Brainstorming' zu beteiligen!

Mit freundlichen Grüßen,
Martina Glatz  

 
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