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Adventkalender 23. Kündigung

23. Dez. 2012 

Adventkalender 23. Fenster:
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Bekomme ich auch eine Abfertigung, wenn ich selbst kündige?

Lehrkräfte, die ab dem 1. Jänner 2003 ihr Dienstverhältnis begonnen haben, behalten immer den Anspruch der aufgrund der Mitarbeitervorsorge besteht. Lehrkräfte, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben bei Selbstkündigung nur Anspruch auf Abfertigung, wenn sie einen Anspruch auf eine Pensionsleistung haben, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach der Eheschließung bzw. der Geburt eines Kindes kündigen oder wenn sie spätestens zwei Monate vor Ablauf eines Karenzurlaubes aus Anlass der Geburt eines Kindes oder während einer Teilbeschäftigung aus Anlass der Geburt eines Kindes kündigen. Anspruch auf Abfertigung besteht auch, wenn die Lehrkraft das Dienstverhältnis wegen Herabsetzung der Lehrverpflichtung kündigt.

Mehr häufige Fragen und Antworten zum Thema Kündigung unter:
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