Home  Druckversion  Sitemap 

Info 481

Musikschulgesetz; Kurz-Umfragen: Wettbewerb, Ferien; Bedienstetenschutz

25. Jan. 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der letzten Woche haben mich Meldungen besorgter Kollegen wegen Abmeldungen von Schülern erreicht. Daher möchte ich auf eine rechtliche Regelung hinweisen, deren Einhaltung in der Praxis der Gewerkschaft schon lange ein Anliegen ist:

"Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur bei schwerer Krankheit, Wohnsitzwechsel und ähnlich schwerwiegenden Gründen zulässig."
§ 5 Abs. 2 NÖ Musikschulgesetz 2000
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40007244/LNO40007244.html

Corona-Maßnahmen zählen kaum zu diesen Abmeldungs-Gründen, zumal dieses Schuljahr ein Anteil an Home Schooling bereits am Schulanfang vorherzusehen war. Auch wenn sich der Lockdown gerade in die Länge zieht, so ist die Krise ja - hoffentlich - doch vorübergehend. Daher: Höchste Zeit, sich heuer an die gesetzlichen Grundlagen und die eigenen Statuten zu halten und Abmeldungen während des Schuljahres nicht zuzulassen!

(Die meisten Musikschul-Statuten enthalten ähnliche Bestimmungen, da sie sich am NÖ Musterstatut orientiert haben -
Download auf der Homepage des MKM NÖ unter Service | Rechtsgrundlagen | Musikschulstatut:
https://www.mkmnoe.at/service-fuer-schulen/rechtsgrundlagen
sh. Musterstatut neu 2020 § 10 Abs. 7
)

Es ist zutiefst verständlich, wenn sich angesichts mutierter Viren eine gewisse Verunsicherung, Frustration oder gar Entmutigung einstellt. Umso wichtiger ist es, an der Eindämmung des Infektionsgeschehens mitzuwirken, damit die Maßnahmen nicht noch länger dauern und am Ende die Anmeldungen fürs nächste Schuljahr nicht beeinträchtigen. Daher an dieser Stelle ein großes Dankeschön an Alle, die die Vorgaben mittragen und das Beste aus der Situation machen!

Um eure Interessen entsprechend vertreten zu können, zwei kurze Fragen:

1. Wettbewerb: Wie steht ihr zum diesjährigen Wettbewerb prima la musica?

2. Ferien: Was haltet ihr davon, Unterricht, der jetzt nicht möglich ist (z.B. Ensemblestunden oder andere Ergänzungsfächer), stattdessen geblockt oder in Form von Workshops im Frühling oder Sommer zu halten?

...und abschließend nochmals die seit Beginn der Pandemie bereits mehrfach zitierte Bestimmung aus dem Bedienstetenschutzgesetz im Hinblick auf die Bereitstellung von Masken und/oder Tests seitens der Dienstgeber:

"Die Kosten für die Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Bediensteten gehen."
§ 3 Abs. 1 NÖ Bediensteten-Schutzgesetz 1998
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40002792/LNO40002792.html

Mit freundlichen Grüßen,

Martina Glatz
+43 664 6145370
martina.isabel.glatz@gmail.com

--

Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten.

 
CMS von artmedic webdesign