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Info 384Ansuchen um Auskunft und Löschung personenbezogener Daten27. Mai 2018 Liebe KollegInnen, vielen Dank für die zahlreichen Bestätigungen und neuen Anmeldungen zu den Infonetzwerk-Aussendungen! Anbei drei Anträge von Martina Glatz
die sie uns als Beispiele zur Verfügung stellt - auch zur Weiterleitung an SchülerInnen und WettbewerbskandidatInnen beziehungsweise deren Eltern.
Müssen das Update wirklich die einzelnen Musikschulen bezahlen? https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/was-muss-software-zur-einhaltung-der-dsgvo-koennen/ Wer trägt die Kosten für Softwareanpassung oder Updates? Hat man festgestellt, dass mit der Software gar nicht alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden können, stellt sich die Frage, wer für die Kosten der Anpassung aufkommen muss. Ausgangspunkt ist dabei immer der sog. Mangelbegriff aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ein Mangel liegt regelmäßig dann vor, wenn sich die Software nicht zur gewöhnlichen Verwendung eignet. Sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Softwareüberlassung bereits wirksam und lassen sich diese mit der Software nicht einhalten, kann von einem Mangel ausgegangen werden. Das führt wiederum dazu, dass der Käufer der Software vom Verkäufer ein kostenloses Update zur Behebung einfordern kann. Gleiches gilt auch, wenn Gesetzesänderungen bereits bekannt sind, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden. Beispielweise also bei den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung. Augen auf beim Softwarekauf Kauft man heute Software, die die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung nicht erfüllt, muss der Verkäufer für die Kosten einer entsprechenden Anpassung aufkommen. Allerdings sollte einem immer bewusst sein, dass Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind. Weigert sich der Verkäufer die Software an die Anforderungen nach Datenschutz-Grundverordnung anzupassen, können langwierige und teilweise kostenintensive Rechtsstreitigkeiten auf einen zukommen. Besser ist es also, die Software schon vor dem Kauf genau zu begutachten, um festzustellen, ob die gesetzlichen Anforderungen beim Einsatz erfüllt werden können.
http://www.musikschulmanagement.at/intranet/ MfG Katharina Rosenberger -- Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innenwww.noe-musikschulinfo.net noe-mslehrer@gmx.at Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten. |