Eigentümerforum |
Info 118Novelle Musikschulplan in Begutachtung1. Jul. 2011 Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Musikschulmanagement-Homepage steht unter - Förderungen - Rechtsgrundlagen - NÖ Musikschulplan - auch die geplante Änderung des Musikschulplans zum Download zur Verfügung:
Das Prozedere des 'Zustandekommens' des Musikschulplans ist im Musikschulgesetz geregelt:
Quelle: NÖ Musikschulgesetz 2000 Der Musikschulbeirat hat laut Musikschulgesetz die Aufgabe, den Musikschulplan zu "erarbeiten". Was versteht man landläufig unter erarbeiten? Erarbeiten bedeutet zunächst, dass das Ergebnis nicht bereits vorweg feststeht. Es bedeutet weiterhin, dass die Personen, die an der Erarbeitung beteiligt sind, zugrundeliegende Informationen über die Ausgangslage und Voraussetzungen des entsprechenden Prozesses bekommen. Und es bedeutet schließlich, dass das erarbeitende Gremium Gelegenheit erhält, sich mit dem zu erarbeitenden Thema zu beschäftigen, sich zu beraten (und beraten zu lassen), es zu diskutieren... Das hat [...auf Wunsch des Amts der NÖ Landesregierung gekürzt... - sh. Info 141] nicht stattgefunden. Ich habe den gegenständlichen Entwurf der Novelle dank eines Hinweises auf die Homepage des Musikschulmanagements heute dort gefunden und dabei auch zum ersten Mal gesehen. Stimmt es, dass jene Musikschulen, die im Vergleich zum vergangenen bzw. laufenden Schuljahr geförderte Stunden verlieren, diese nicht mehr benötigen? Bitte um Rückmeldungen Betroffener! Mit der Bitte um Weiterleitung übers Infonetzwerk vom Musikschullehrerausschuss der Gewerkschaft -- Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten. |