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Info 221OGH-Urteil zu Arbeitsaufzeichnungen4. Okt. 2013 Liebe KollegInnen, hiermit leite ich eine Information über eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes weiter, die vielleicht auch für Musikschullehrkräfte von Interesse sein könnte, die ihre C-Topf-Stunden dokumentieren müssen. Die Verantwortung für Arbeitsaufzeichnungen trägt der Arbeitgeber: Das Arbeitsinspektorat ist für uns nicht zuständig. MfG Katharina Rosenberger -- Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten. |