Karenz
Info:
Gewerkschaftsbeitrag fürs Musikinform: Karenz & Karenzvertretung Adventkalender 2012: FAQs Karenz (INFO 183) FAQs Vertretung (INFO 185) Musikschullehrkräfte haben nach ihrer Rückkehr aus einer Mütter- oder Väter-Karenz nicht Anspruch auf ihre früheren Schüler, sondern auf ihre früheren Stunden bzw. ihr früheres Gehalt.
Für Karenzvertretungsstunden dürfen keine eigenen Dienstposten geschaffen werden. Der Dienstvertrag der Vertretung hat den Namen der vertretenen Person zu enthalten.
Gesetze: NÖ Mutterschutz-Landesgesetz NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000 GVBG § 46j Vertretung Bildungskarenz: GVBG § 32c Bildungsteilzeit: GVBG § 19 (Abs. 2)
Sabbatical: VBG § 20a Bezüge während des Sabbaticals: VBG § 20b
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