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Info 198Stichtagsfestsetzung für alle Vertretungslehrkräfte13. Feb. 2013 Liebe KollegInnen, nachfolgend eine Information der Gewerkschaft, nach der MusikschullehrerInnen neuerdings auch bei Vertretungen unter einem halben Jahr mit Stichtagsberechnung eingestuft werden müssen. MfG Katharina Rosenberger ____________________ Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis vor Kurzem mussten Dienstgeber bei kurzfristigeren Vertretungsverträgen von bis zu einem halben Jahr keine Einstufung bzw. Stichtagsermittlung vornehmen. Die entsprechende gesetzliche Bestimmung aus unserem Musikschullehrer-Dienstrecht (NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, kurz GVBG) hat damals folgendermaßen gelautet: "Hinsichtlich der Entlohnung von Vertragslehrern nach Abs. 1 gilt § 46g und § 46h. Die Festsetzung des Stichtages (§ 46h) findet nicht statt, wenn das Dienstverhältnis gemäß Abs. 1 eingegangen wurde und eine Vertragsdauer von sechs Monaten nicht überschritten wird. Dauert das Dienstverhältnis länger als sechs Monate oder wird es auf unbestimmte Zeit verlängert, so ist die Festsetzung mit dem Tag der Aufnahme in das Dienstverhältnis vorzunehmen." GVBG § 46j Vertretung Abs. 4 vor einem Jahr: Dieser den Gleichbehandlungs-Richtlinien zuwiderlaufende Absatz wurde kürzlich geändert, und zwar wurde der entsprechende Text mit der 63. Novelle zum NÖ GVBG gestrichen. Seit 1.9.2012 gilt folgende Regelung: "Hinsichtlich der Entlohnung von Vertragslehrern nach Abs. 1 gilt § 46g und § 46h." GVBG § 46j Vertretung Abs. 4 in der aktuellen Fassung: Das bedeutet, das auch auf Vertretungslehrer (Abs. 1) der Paragraph zu Stichtag und Vorrückung in höhere Entlohnungsstufen (§46h) anzuwenden und das entsprechende Monatsentgelt (§46g) zu entrichten ist - unabhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses - und unabhängig vom Grund der Vertretung (z.B. Karenz oder Krankenstand...)! Weitere Informationen der Gewerkschaft zum Thema Vertretung: Weitere dienstrechtliche Informationen der Gewerkschaft zu verschiedenen Themen: Mit freundlichen Grüßen, Martina Glatz Musikschullehrerausschuss der Gewerkschaft -- Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten. |