Fortbildung Gewerkschaftsbeitrag fürs Musikinform: Fortbildungen und Jahresarbeitszeit
Adventkalender 2012: FAQs Fortbildung (INFO 178)
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie viele oder wie oft Fortbildungen besucht werden müssen!
"regelmäßige freiwillige Teilnahme an Lehrerfortbildungsveranstaltungen" = 'B-Topf' (GVBG § 46c Abs. 3) "angeordnete Teilnahme an Lehrerfortbildungsveranstaltungen" = 'C-Topf' (GVBG § 46c Abs. 4)
Angeordnete oder verpflichtende bzw. bewilligte Fortbildungen müssen zur Gänze vom Dienstgeber bezahlt werden: - Kursgebühr
- Reisekosten
- Tagesdiäten
- Nächtigungsgeld (gegebenenfalls)
- sonstige Aufwendungen (z.B. Kopien...)
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