Jahresarbeitszeit 999 Jahresstunden Unterrichtsverpflichtung ("A-Topf") 473 Jahresstunden Vor- und Nachbereitung ("B-Topf") 296 Jahresstunden Sonstige Tätigkeiten ("C-Topf")
(bei Vollbeschäftigung: 27 Wochenstunden Lehrverpflichtung im ms-Schema) NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz (GVBG) § 46c Adventkalender 2012 FAQs Jahresarbeitszeit (INFO 170) FAQs Unterrichtsformen (INFO 187) FAQs Tätigkeitsprofil (INFO 176) FAQs Mehrdienstleistungen (INFO 182)
Diskussion der Jahresarbeitszeitregelung:
RUNDSCHREIBEN der Gewerkschaft (Zuordnung der Tätigkeiten zu den "Töpfen"...) ZUSAMMENFASSUNG der dienstrechtlichen Neuerungen (GVBG Novelle 2006) VERGLEICH der Jahresarbeitszeitmodelle (Musikschullehrer und Pflichtschullehrer) GEGENÜBERSTELLUNG der Tätigkeiten, Rechte und Pflichten (Musikschullehrer und andere öffentlich Bedienstete) allgemeine Arbeitszeitregelungen: BDG § 48a Höchstgrenzen der Dienstzeit BDG § 48b Ruhepausen
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