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Erwachsenenregelung
"Das Land Niederösterreich fördert Hauptfachunterricht ausschließlich von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (Stichtag 30.10 des jeweiligen Schuljahres) sowie Ergänzungsfachunterricht, wenn die Mehrzahl der TeilnehmerInnen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 24. Lebensjahr sind." Musikschulplan (Schuljahr 2014/15):
Wochenstunden, die im Einzelunterricht bzw. Gruppenunterricht zu Zweit oder zu Dritt von Erwachsenen über 19 Jahren (Stichtag 30.10. des jeweiligen Schuljahres) und im Falle des Besuches des Hauptfachs Gesang von Erwachsenen über 28 Jahren (Stichtag 30.10. des jeweiligen Schuljahres) besucht werden, werden nicht im Rahmen der in der Anlage 2 festgelegten Zahl der geförderten Wochenstunden gefördert. Präsenz- und Zivildiener, Personen, für die Familienbeihilfe bezogen wird, sowie der Unterricht in den Hauptfächern Oboe, Fagott, Tuba, Kontrabass, E-Bass und Zither sind von dieser Regelung ausgenommen. Musikschulplan (Schuljahr 2010/11):
Adventkalender 2012: Protest gegen die (ursprüngliche) Erwachsenenregelung:
Info 243: Erwachsenenregelung "Nachgefragt" Info 235: Abschiedsständchen in Moll für die Landesförderung der Erwachsenen am Tag der Musikschulen Info 219: Bürgeranwalt-Sendung zur Erwachsenenregelung Info 215: Resolutionsantrag der Grünen, Antwort der Kulturabteilung auf Anfrage zur Erwachsenenbildung Info 209: Anfrage bezüglich Erwachsenenbildung in NÖ Info 208: Erwachsene über 24 Jahren ab dem Schuljahr 2014/15 aus der Landesförderung ausgeschlossen - keine Ausnahmen mehr Info 168: Fragen zu einer potentiellen Erwachsenenneuregelung Info 163: Erwachsenenregelung |