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Info 169Adventkalender 1. Krankenstand1. Dez. 2012 Adventkalender 1. Fenster: Muss ich alle meine Schüler anrufen, wenn ich krank bin? Nein, von einem Krankenstand ist nur der Dienstgeber (Musikschulleiter oder Gemeinde) zu verständigen. Die Information der Schüler beziehungsweise ihrer Eltern – sowie die Entscheidung, ob und wie diese informiert werden (z. B. per Aushang, schriftlicher oder telefonischer Nachricht) – obliegt dem Schulerhalter. Mehr häufige Fragen und Antworten zum Thema Krankenstand unter: ------------------------------------------------------------ Eine Initiative des Musikschullehrerausschusses der Gewerkschaft: In Zusammenarbeit mit dem Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen: Konzept: Martina Glatz © 2012 Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – -- Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten. |